Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen.
Siehe auch die nachfolgenden FsB-Versionen unter "Andere FsB-Versionen".
Zur aktuell gültigen StudiengangsvarianteDieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Kulturvermittlung vom 15.08.2023.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab Wintersemester 2023/24 und bis einschließlich Sommersemester 2026 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Kulturvermittlung an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2028 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2028/29 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.10.2026.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten älteren FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.10.2026 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit.
Das Studium Kulturvermittlung umfasst 120 Leistungspunkte.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.