FsB vom 22.07.2013 mit der Änderung vom 17.03.2014
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Politische Kommunikation vom 22.07.2013 mit der Änderung vom 17.03.2014.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich vor dem Wintersemester 2019/2020 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Politische Kommunikation an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2023/24 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2024 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang mit dem Fach Politikwissenschaft vom 15.05.2019.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang mit dem Fach Politikwissenschaft vom 15.05.2019 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf des Sommerssemesters 2024 kein Abschluss im Fach Politische Kommunikation mehr möglich ist. Mit Übergang in die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.05.2019 geht ein Wechsel in das Fach Politikwissenschaft einher.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Politische Kommunikation umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Politische Kommunikation
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):