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"Psychologie" / Master of Science
FsB vom 17.12.2012 mit Änderung vom 01.04.2014
Übergangsbestimmungen
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Psychologie vom 17.12.2012 mit Änderung vom 01.04.2014.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/2013 und bis einschließlich Sommersemester 2016 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Psychologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2018 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2018/2019 bis einschließlich Sommersemester 2019 kann das Studium abgeschlossen werden nach den Fächerspezifischen Bestimmungen vom 05.09.2016. Mit Beginn des Wintersemesters 2019/2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 02.10.2017 mit Änderung vom 27.07.2018.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor den oben genannten Zeiträumen gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 05.09.2016 und Ziffer 9 (4) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 02.10.2017 mit Änderung vom 27.07.2018 nach einer der beiden neueren Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab den jeweils oben genannten Semestern in ihre nächstgültigen FsB ohne Antrag überführt.
Die Lehrveranstaltungen
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Formalia / Wichtige Informationen
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Psychologie umfasst 120 Leistungspunkte.
Weiterführende Links
Internetseiten der zuständigen Abteilung Psychologie
Andere FsB Versionen
FsB vom 02.10.2017 mit Änderung vom 27.07.2018 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 17.12.2012 mit Änderung vom 01.04.2014
FsB vom 01.06.2011 mit Änderungen vom 02.05.2012 und 01.04.2014