"Bioinformatik und Genomforschung" / Master of Science

FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 02.03.2015, 17.08.2015 und Berichtigungen vom 17.11.2014 und 01.12.2015

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Bioinformatik und Genomforschung vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 02.03.2015, 17.08.2015 und Berichtigungen vom 17.11.2014 und 01.12.2015.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/2013 und bis einschließlich Sommersemester 2016 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Bioinformatik und Genomforschung an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2018 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2018/2019 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016 mit Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018 und 04.06.2020.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016 mit Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018 und 04.06.2020 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Kurzinformationen zum Fach

Ziel des Masterstudiengangs ist die Vertiefung der im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnisse und Methoden der experimentellen Gewinnung, Speicherung, Verarbeitung, Visualisierung und Auswertung biologischer Daten unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Darüber hinaus werden die Studierenden verstärkt zu selbständiger Arbeit nach den wissenschaftlichen Grundsätzen der Bioinformatik und der Genomforschung angeleitet.

Die Lehrveranstaltungen

Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Formalia / Wichtige Informationen

Studienbeginn

Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Bioinformatik und Genomforschung umfasst 120 Leistungspunkte.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung  1

Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben.

Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät) und zusätzlich den Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats erhalten haben, können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen. Nach Ablauf der Frist wird der Studienplatz weiter vergeben.

Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.

→ Zum Bewerbungsportal

Weiterführende Links

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023.