FsB vom 01.07.2011
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Wirtschaftsmathematik vom 01.07.2011.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2008/09 und bis einschließlich Sommersemester 2011 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Wirtschaftsmathematik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemester 2013/14 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemester 2014 bis einschließlich Wintersemester 2021/22 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.02.2013 mit Berichtigungen vom 04.11.2013, 15.01.2015 und 15.10.2019 und Änderungen vom 15.01.2014, 15.12.2014, 01.04.2016, 01.03.2019 und 16.09.2019.
Mit Beginn des Sommersemesters 2022 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 16.09.2019.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.02.2013 mit Berichtigungen vom 04.11.2013, 15.01.2015 und 15.10.2019 und Änderungen vom 15.01.2014, 15.12.2014, 01.04.2016, 01.03.2019 und 16.09.2019 und der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 16.09.2019 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Durch das Studium der Wirtschaftsmathematik wird besonders intensiv die Fähigkeit zur Abstraktion, logisches und analytisches ebenso wie strukturiertes und zielorientiertes Denken und das schnelle Auffassen komplexer Sachverhalte geschult sowie hohe Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer trainiert. Zur Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten dient auch die in die Fachausbildung integrierte Vermittlung bzw. Stärkung von Schlüsselqualifikationen. Dazu gehört es in kleinen Gruppen gemeinsam eine Lösung eines Problems zu erarbeiten, sowie komplexe Zusammenhänge im Vortrag klar und verständlich darzustellen. Weitere (Schlüssel-) Qualifikationen sind ausreichende Kenntnisse der englischen Fachsprache, die Beherrschung von Textbearbeitungs- und Präsentationswerkzeugen und mindestens einer Programmiersprache sowie der geläufige Umgang mit Mathematikprogrammen (wie Maple oder Mathematica) und Statistischen Programmpaketen.
Das Masterstudium Wirtschaftsmathematik qualifiziert für verschiedene Berufe, in Wirtschaft und Verwaltung, die höhere Anforderungen an mathematische und wirtschaftswissenschaftliche Kompetenzen stellen, so z B. bei Versicherungen, Consultingfirmen, Softwarehäusern, Banken, Rechenzentren, statistischen Ämtern usw. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre hat es, selbst in konjunkturell schwachen Zeiten, kaum gravierende Vermittlungsprobleme für Wirtschaftsmathematiker gegeben. Wir erwarten, dass das auch auf die Masterabsolventen zutrifft.
Für dieses Studienangebot wurde im eKVV (noch) kein Lehrangebot veröffentlicht.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Wirtschaftsmathematik umfasst 120 Leistungspunkte.
Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.
Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).
Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.
Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
→ Zum Bewerbungsportal
Internetseiten des Faches Wirtschaftsmathematik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Fw.)
FsB vom 16.09.2019 mit Änderung vom 15.11.2022 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 01.07.2011