Linguistik: Kommunikation, Kognition und Sprachtechnologie

FsB vom 01.07.2011

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen.

Siehe auch die nachfolgenden FsB-Versionen unter "Andere FsB-Versionen".

Zur aktuell gültigen Studiengangsvariante

Überblick

Master of Arts
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Linguistik: Kommunikation, Kognition und Sprachtechnologie vom 01.07.2011.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich vor dem Sommersemester 2020 für den Masterstudiengang Linguistik: Kommunikation, Kognition und Sprachtechnologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und diesen Masterstudiengang bis zum Ende des Sommersemesters 2022 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2022/23 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang Linguistik vom 21.05.2021.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (4) der Fächerspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang Linguistik vom 21.05.2021 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit.

Das Studium Linguistik: Kommunikation, Kognition und Sprachtechnologie umfasst 120 Leistungspunkte.

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen.

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Informationen zur Bewerbung für Internationale Studieninteressierte und den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.