FsB vom 20.06.2011
Please note: This page displays a discontinued offer of a version of degree programme and modules. Studying according to these regulations is only possible to a limited extent. The detailed regulations can be found in the transitional provisions. The detailed regulations can be found in the transitional provisions.
See also the following versions of the subject-specific regulations under "Other versions of subject-specific regulations".
To the currently valid version of degree programmeDieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Deutsch als Fremdsprache und Germanistik vom 20.06.2011.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2005/06 bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Deutsch als Fremdsprache und Germanistik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemester 2014/15 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2015 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.
The standard period of studies is 4 semesters. Information on studying part time can be found on the following webpage.
The studies Deutsch als Fremdsprache und Germanistik comprise 120 credit points.
Internet pages of the responsible institution(s):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft with the courses offered