FsB vom 15.04.2013 mit Änderung vom 15.10.2013
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Erziehungswissenschaft vom 15.04.2013 mit Änderung vom 15.10.2013.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/2012 und bis einschließlich Sommersemester 2013 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Erziehungswissenschaft an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2015/2016 abschließen. Die Module 25-MEW17 und die Masterarbeit im Modul 25-MEW18 können zusätzlich bis Ende des Sommersemesters 2016 abgeschlossen werden.
Mit Beginn des Wintersemesters 2016/2017 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.12.2014 mit Änderung vom 01.03.2016.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (5) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.12.2014 mit Änderung vom 01.03.2016 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Erziehungswissenschaft umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Erziehungswissenschaft
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):