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"Intelligenz und Bewegung" / Master of Science
FsB vom 02.03.2009
Übergangsbestimmungen
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Intelligenz und Bewegung vom 02.03.2009.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2008/2009 und bis einschließlich Sommersemester 2014 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Intelligenz und Bewegung an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2016 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2016/2017 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.10.2014 mit Berichtigung vom 02.03.2015 und Änderung vom 15.05.2017.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.10.2014 mit Berichtigung vom 02.03.2015 und Änderung vom 15.05.2017 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Die Lehrveranstaltungen
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Formalia / Wichtige Informationen
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Intelligenz und Bewegung umfasst 120 Leistungspunkte.
Weiterführende Links
Internetseiten des Faches Intelligenz und Bewegung
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Navigation
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Fw.)
Andere FsB Versionen
FsB vom 02.03.2009