"Soziologie" / Master of Arts

FsB vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 02.06.2008

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Soziologie vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 02.06.2008.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2007/08 und bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Soziologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemester 2014/15 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemester 2015 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 30.11.2018.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 30.11.2018 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Kurzinformationen zum Fach

Das Studium zum Master of Arts im Fach Soziologie bietet eine fundierte Theorie- und Methodenausbildung und ermöglicht Spezialisierungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Gebieten. Übergeordnetes Ziel des Studienprogramms ist es, den Studierenden in den Theorie- und Methodenseminaren sowie in allen angebotenen Bereichen allgemeiner und spezieller Soziologie weit reichende theoretische und methodische Kenntnisse zu vermitteln.

Durch verschiedene Elemente des Lehrangebots sollen folgende Ausbildungsziele erreicht werden:

  • Das Einführungsmodul vermittelt einen Überblick über soziologische Theorien und quantitative sowie qualitative Methoden der Sozialforschung, der an die in den BA-Studiengängen erworbenen Kenntnisse anschließt. Damit werden die unverzichtbaren Grundlagen für das Masterstudium Soziologie gelegt.
  • Über das ganze Spektrum des Lehrangebots hinweg erfolgt die Förderung theoretischer und methodischer Kompetenzen. Zusätzlich werden auch primär anwendungsorientierte Veranstaltungen angeboten. Damit werden über die ganze Breite des Studienprogramms hinweg die Kompetenzen vermittelt, Problemstellungen theoretisch zu reflektieren, methodisch kontrolliert zu bearbeiten sowie derart erarbeitete Ergebnisse in konkreten Feldern umzusetzen.
  • Neben den vier Fachprofilen besteht die Möglichkeit, eine spezielle Vertiefung in soziologischer Theorie (Profil 6) und/oder Methoden (Profil 5) zu wählen. Damit kann ein ausgeprägt berufsfeldorientiertes Kompetenzprofil ebenso angestrebt werden wie eine Verfolgung wissenschaftlicher Interessen, die in eine akademische Laufbahn münden kann.
  • Eine forschungsnahe Ausbildung bildet seit jeher ein besonderes Merkmal des Bielefelder Soziologie-Studiums. In besonderer Weise wird dieses Merkmal in Form von zweisemestrigen Lehrforschungen (Modul 7) umgesetzt. In dieser speziellen Veranstaltungsform wird die Fähigkeit vermittelt, über einen längeren Zeitraum hinweg selbständig und eigenverantwortlich in Kooperationszusammenhängen zu arbeiten.

Double-Degree-Programme

Università di Bologna

In diesem Studienangebot ist in Kooperation mit der Università di Bologna (Italien) ein internationaler Doppelabschluss möglich. Nähere Informationen und Beratung hierzu erhalten Sie in der Fakultät für Soziologie und auf der Informationsseite zu den Double Degree Programmen des International Office der Universität Bielefeld.

Die Lehrveranstaltungen

Für dieses Studienangebot wurde im eKVV (noch) kein Lehrangebot veröffentlicht.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Formalia / Wichtige Informationen

Studienbeginn

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Soziologie umfasst 120 Leistungspunkte.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung  1

Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben.

Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät) und zusätzlich den Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats erhalten haben, können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen. Nach Ablauf der Frist wird der Studienplatz weiter vergeben.

Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.

→ Zum Bewerbungsportal

Weiterführende Links

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023.