FsB vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 02.06.2008
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Soziologie vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 02.06.2008.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2007/08 und bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Soziologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemester 2014/15 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemester 2015 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 30.11.2018.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 30.11.2018 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Das Studium zum Master of Arts im Fach Soziologie bietet eine fundierte Theorie- und Methodenausbildung und ermöglicht Spezialisierungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Gebieten. Übergeordnetes Ziel des Studienprogramms ist es, den Studierenden in den Theorie- und Methodenseminaren sowie in allen angebotenen Bereichen allgemeiner und spezieller Soziologie weit reichende theoretische und methodische Kenntnisse zu vermitteln.
Durch verschiedene Elemente des Lehrangebots sollen folgende Ausbildungsziele erreicht werden:
In diesem Studienangebot ist in Kooperation mit der Università di Bologna (Italien) ein internationaler Doppelabschluss möglich. Nähere Informationen und Beratung hierzu erhalten Sie in der Fakultät für Soziologie und auf der Informationsseite zu den Double Degree Programmen des International Office der Universität Bielefeld.
Für dieses Studienangebot wurde im eKVV (noch) kein Lehrangebot veröffentlicht.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Soziologie umfasst 120 Leistungspunkte.
Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.
Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).
Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben.
Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät) und zusätzlich den Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats erhalten haben, können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen. Nach Ablauf der Frist wird der Studienplatz weiter vergeben.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
→ Zum Bewerbungsportal
Internetseiten des Faches Soziologie
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Fw.)
Fächerspezifische Bestimmungen (PDF)
FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014, 30.11.2018 und 01.11.2022 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 03.09.2007 mit Änderungen vom 02.06.2008