FsB vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Naturwissenschaftliche Informatik vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2006/07 und bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Naturwissenschaftliche Informatik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2014 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 bis einschließlich Sommersemester 2018 kann das Studium abgeschlossen werden nach den Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit zweiter Berichtigung vom 17.11.2014 und Änderungen vom 15.04.2013, 01.04.2014, 15.10.2014, 02.03.2015 und 01.12.2015. Mit Beginn des Wintersemesters 2018/19 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach einer älteren FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit zweiter Berichtigung vom 17.11.2014 und Änderungen vom 15.04.2013, 01.04.2014, 15.10.2014, 02.03.2015 und 01.12.2015 und der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017 nach einer neueren Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Das Studium Naturwissenschaftliche Informatik umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Naturwissenschaftliche Informatik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot