FsB vom 15.08.2008
Der Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache und Germanistik steht in der Tradition eines seit mehr als 25 Jahre erfolgreich angebotenen grundständigen Magister- (und Promotionsstudiengangs) Deutsch als Fremdsprache, der von deutschen und ausländischen Studierenden gleichermaßen nachgefragt wurde und wird. Absolventinnen und Absolventen des Magisterstudiengangs fanden ihren Weg in unterschiedliche Berufsfelder im In- und Ausland, insbesondere in Lehrtätigkeiten.
Leitendes Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung von fachwissenschaftlich vertieften und forschungsorientierten Kompetenzen bzgl. der deutschen Sprache als einer fremden Sprache, der deutschen Kultur als einer fremden Kultur inkl. deutscher Literatur als fremdkultureller Literatur sowie Sprach- und Kulturvergleich. Adressaten des Masterstudiengangs Deutsch als Fremdsprache und Germanistik sind daher Studierende, die Fragen des Erwerbs und der Vermittlung der deutschen Sprache als Fremd- und Zweitsprache in Kombination mit sprach- und/oder literaturwissenschaftlichen Fragestellungen aus der Fremdperspektive wissenschaftlich vertiefen möchten. Relevante Bezugsdisziplinen des Masterstudiengangs sind Fremdsprachenforschung (Sprachlehr- und -lernforschung, Fremd-/Zweitsprachendidaktik, Zweitsprachenerwerbsforschung), Angewandte Linguistik, Linguistik, Kultur- und Literaturwissenschaft.
Der Master-Studiengang qualifiziert für Berufsfelder in der Sprach- und Kulturvermittlung (Tätigkeiten in in- und ausländischen Institutionen der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulen, Sprachschulen einschließlich Mittlerorganisationen wie DAAD, Goethe-Institut), in DaF-Abteilungen inländischer Hochschulen sowie in Germanistik-Abteilungen ausländischer Hochschulen (gegebenenfalls nach erfolgter Promotion), in der interkulturellen Begegnung, in der pädagogischen Verbindungsarbeit und Weiterbildung, für die Mitarbeit in international tätigen Wirtschaftsunternehmen und für die Mitarbeit in internationalen Organisationen wie der EU. Allgemeines Ziel des Masterstudiengangs sind Forschungs-, Planungs- und Vermittlungskompetenz, die in diesen Berufsfeldern u.a. als Evaluations- und Entwicklungskompetenz von Sprach- und Kulturangeboten sowie Lehr-/Lernmaterialien und -medien nachgefragt werden. Die erreichte Vertiefung in Sprach- oder Literaturwissenschaft kommt insbesondere Tätigkeiten in der Sprach- und Kulturarbeit sowie in der Lehre und Forschung an europäischen und außereuropäischen Hochschulen (Auslandsgermanistik; Tätigkeit als Lektor für deutsche Sprache und Kultur) entgegen.
Für dieses Studienangebot wurde im eKVV (noch) kein Lehrangebot veröffentlicht.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Deutsch als Fremdsprache und Germanistik umfasst 120 Leistungspunkte.
Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.
Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).
Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.
Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
→ Zum Bewerbungsportal
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Fw.)
Fächerspezifische Bestimmungen (PDF)
FsB vom 15.11.2022 mit Berichtigung vom 30.11.2022 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 15.08.2008