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"Bioinformatik und Genomforschung" / Master of Science
FsB vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009
Übergangsbestimmungen
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Bioinformatik und Genomforschung vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2006/07 bis einschließlich Sommersemester 2012 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Bioinformatik und Genomforschung an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemester 2014 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 kann das Studium bis einschließlich Sommersemester 2018 abgeschlossen werden nach Fächerspezifischen Bestimmungen vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 02.03.2015, 17.08.2015 und Berichtigungen vom 17.11.2014 und 01.12.2015. Mit Beginn des Wintersemesters 2018/19 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016.
Hinweis: Alle Studierenden, die ihr Studium nach den oben genannten FsB aufgenommen haben, können gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Lehrveranstaltungen
Für diese FsB gibt es kein Lehrangebot im eKVV.
Formalia / Wichtige Informationen
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Bioinformatik und Genomforschung umfasst 120 Leistungspunkte.
Weiterführende Links
Internetseiten des Faches Bioinformatik und Genomforschung
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Navigation
Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Fw.)
Andere FsB Versionen
FsB vom 30.09.2016 mit Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018 und 04.06.2020 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 15.02.2007 mit Änderungen vom 15.12.2009