"Health Communication" / Bachelor of Science: 1-Fach (fw)

FsB vom 17.10.2011 mit Änderung vom 01.03.2013 und Berichtigungen vom 15.01.2015 und 02.02.2015

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Health Communication vom 17.10.2011 mit Änderung vom 01.03.2013 und Berichtigungen vom 15.01.2015 und 02.02.2015.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/2012 und bis einschließlich Sommersemester 2018 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Health Communication an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2021 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2021/2022 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 27.07.2018 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Kurzinformationen zum Fach

Der 1-Fach-Bachelor Health Communication schließt mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) ab. In der fachlichen Basis des 1. bis 3. Semesters erlernen die Studierenden zunächst die inhaltlichen und methodischen Grundlagen der Gesundheitskommunikation. Die Profilphase des 4. bis 6. Semesters bietet die Möglichkeit, die bis dahin erworbenen Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern. Dazu wählen die Studierenden je nach eigener Interessenlage Angebote aus vier fachlichen Schwerpunkten aus. Berufsqualifizierende Kompetenzen erwerben unsere Studierenden vertiefend durch Praxisprojekte oder ein Praxissemester sowie durch studienbegleitende Praktika.

Schwerpunkte:

  • Epidemiologie, Demografie und Statistik

In den Schwerpunktveranstaltungen erwerben die Studierenden vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten, um quantitative Gesundheitsdaten erfassen und bewerten zu können. Zudem werden sie zur kritischen Beurteilung von gesundheitsrelevanten epidemiologischen und demografischen Fragestellungen befähigt.

  • E-Health

Neben grundlegenden Kenntnissen in zukunftsweisenden Anwendungsbereichen der Telemedizin erlernen die Studierenden insbesondere die fachwissenschaftlichen und methodischen Kompetenzen zur Bewertung und eigenständigen Entwicklung von nutzerorientierten Gesundheitsinformationen im Internet.

  • Gesundheitsbildung und –beratung

Die Studierenden werden einerseits befähigt, sich mit den theoretischen und methodischen Grundlagen der Gesundheitsbildung und –beratung auseinanderzusetzen. Andererseits erwerben sie die notwendigen Kompetenzen, Menschen bei der informierten Entscheidung in gesundheitsrelevanten Bereichen durch Bildung und Beratung zu unterstützen.

  • Gesundheitsmanagement und Organisationsberatung

Die Studierenden erwerben die Qualifikation, betriebswirtschaftliche Entscheidungen im Gesundheitssektor selbstständig zu treffen und die gesundheitsförderliche Gestaltung des Gesundheitssystems und einzelner Organisationen qualitätsgesichert zu steuern.

Die Lehrveranstaltungen

Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Formalia / Wichtige Informationen

Studienbeginn

Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.

Das Studium 1-Fach (fw) Health Communication umfasst 180 Leistungspunkte.

Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Bachelorstudium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügt.

Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.

Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung  1

Die Studienplätze unterliegen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Hierfür ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Sie müssen sich bis zum 15.07. für ein Wintersemester bzw. bis zum 15.01. für ein Sommersemester online bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) registrieren und dann bei der Universität Bielefeld bewerben. Die Vergabe erfolgt im sog. "Dialogorientierten Serviceverfahren" und wird in mehreren Schritten vollzogen. Nähere Informationen sowie wichtige Hinweise hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats. Wenn Sie im Laufe dieses Verfahrens ein Zulassungsangebot annehmen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der von der Universität Bielefeld gesetzten Frist die Einschreibung bzw. Umschreibung vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist verliert Ihre Zulassung die Gültigkeit. Die Einschreibungsunterlagen können beim Studierendensekretariat der Universität Bielefeld mittels der Online-Einschreibehilfe ausgefüllt werden.

Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.

Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Weiterführende Links

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023.

fw
"fachwissenschaftliche" Studiengangsvariante; hier ist keine Lehramtsoption vorgesehen.