FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Recht und Management vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2011/2012 und bis einschließlich Sommersemester 2016 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Recht und Management an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2019/2020 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Das Studium 1-Fach (fw) Recht und Management umfasst 180 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Individueller Ergänzungsbereich