Dies ist der erste Teil des Moduls W (BSC Psychologie).
Im Seminar erfolgt eine vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten psychischen Störungen (z. B. Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, tiefgreifende Entwicklungsstörungen) sowie psychischen Aspekten bei körperlichen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters (z. B. Asthma, Krebserkrankungen, Neurodermitis). Die Studierenden setzen sich mit aktuellen Befunden zur Symptomatik, Klassifikation, Ätiologie und zum Verlauf der jeweiligen Erkrankungen auseinander und lernen diagnostische Instrumente kennen (z. B. zur Erfassung des behandelten und unbehandelten Verlaufs der Störungen).
Das Seminar ist zweigeteilt und wird von zwei Dozenten betreut. Kurs A und B wechseln nach der Hälfte des Semesters den Dozenten bzw. die Dozentin.
Empfohlen wird die vorherige erfolgreiche Teilnahme an dem Modul V
Empfohlener Beginn: 5. Semester
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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einmalig | Mi | 10-12 | T2-205 | 11.10.2017 | Einführungsveranstaltung |
wöchentlich | Mi | 10-12 | U2-147 | 18.10.2017-02.02.2018
nicht am: 01.11.17 / 27.12.17 / 03.01.18 |
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Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
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Mittwoch, 31. Januar 2018 | 12-14 | H13 | |
Donnerstag, 8. März 2018 | 10-12 | H13 |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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27-P_a Aufbaumodul zum Anwendungsfach I - Klinische Psychologie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen | P.1 Einführung in die Klinische Psychologie bei Kindern und Jugendlichen | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
27-W Aufbaumodul zum Anwendungsfach IV - Klinische Kinder- und Jugendpsychologie | W.1: Vertiefung "Psychische Störungen und psychische Aspekte bei körperlichen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters" | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Klausur im Umfang von 90 Minuten oder mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten nach Maßgabe der Veranstalterin bzw. des Veranstalters.