Auch nach Feststellung eines Anspruch im Erkenntnisverfahren (Zivilprozess) hat der Anspruchsinhaber sein eigentliches Ziel oftmals noch gar nicht erreicht: die tatsächliche Durchsetzung seines Anspruchs (Geldzahlung, Herausgabe, Räumung etc.). Das Selbsthilfeverbot steht einer eigenmächtigen Durchsetzung entgegen. Vielmehr müssen staatliche Organe in einem besonderen Verfahren eingeschaltet werden. Regelungen dazu enthalten für die sogenannte Einzelzwangsvollstreckung das 8. Buch der ZPO sowie das Zwangsversteigerungsgesetz. Hiermit wird sich die Veranstaltung in erster Linie befassen. Sie will aber auch in die Gesamtvollstreckung, also in das Insolvenzrecht, einführen.
Aufgezeigt wird auch die besondere Rolle einzelner Problematiken für die Praxis und ihre Verbindung zu anderen Rechtsgebieten.
Veranschaulicht werden soll die Erarbeitung der Vollstreckungsabläufe anhand zahlreicher Fälle. Im Verlauf der Veranstaltung werden auch ¿größere¿ Fälle ausgegeben, anhand derer die Falllösung im Zwangsvollstreckungsrecht geübt werden kann.
Die Veranstaltung ist Pflichtfach im Hauptstudium nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 e) StudPrO 2007.
Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period |
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Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2009) | Modul PrivR E | Pflicht | 5. | HS |