Ziel der Vorlesung ist es, sich sowohl mit den Grundzügen der formalen Logik vertraut zu machen, als auch anwendungsbezogene Kenntnisse für die korrekte Begründung von Standpunkten zu vermitteln. Daher werden die Grundlagen der Logik und der Argumentationstheorie kombiniert dargestellt.
In der Logik geht es darum, die Gültigkeit von Argumenten zu untersuchen. Die moderne Logik bedient sich dazu einer systematischen Untersuchung der formalen Eigenschaften gültiger Argumente und wird deshalb auch als formale Logik bezeichnet. In der heutigen Philosophie hat die formale Logik oft zentrale Bedeutung und ist mitunter eine Grundvoraussetzung für das Verständnis zeitgenössischer philosophischer Argumente. Die Darstellung elementarer Grundlagen der formalen Logik wird in dieser Veranstaltung mit nicht-formalen Inhalten verbunden, die nützlich dafür sind, Argumentationsfehler zu erkennen und zu vermeiden.
Zum Stoffumfang der Vorlesung gehören sowohl die Grundzüge der Aussagenlogik als auch die Analyse umgangssprachlicher Sätze und Beurteilung umgangssprachlicher Argumente mit aussagenlogischen Mitteln.
Da mit der Logik nur vertraut werden kann, wer sich den in der Vorlesung vorgetragenen Stoff durch das eigene Lösen von Übungsaufgaben wirklich aneignet, wird die Vorlesung von Tutorien begleitet, in denen Übungsaufgaben gestellt und besprochen werden.
Der Erwerb einer Leistungsbescheinigung (im BA- oder Master of Education-Studiengang) setzt regelmäßige Teilnahme an Vorlesung und Tutorium, regelmäßige Bearbeitung der Übungsaufgaben sowie das Bestehen der Abschlussklausur voraus.
Keine.
Wird zu Beginn des Semesters bekanntgegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N3 LOGIK | 4 | |||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N3 LOGIK | 4 | ||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | Schlüsselqual. HR | 4 |