Das Seminar richtet sich an fortgeschrittene Studierende insbesondere der Schwerpunktbereiche I - III sowie an Doktoranden. Es ist eine schriftliche Seminararbeit (Umfang: 20 - 30 Seiten) anzufertigen und die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit sind in einem mündlichen Vortrag den anderen Seminarteilnehmern zu präsentieren. Die Themen entstammen dem (internationalen) Insolvenz- und Verfahrensrecht oder dem Internationalen Privatrecht. Eine Themenliste wird demnächst am Schwarzen Brett sowie auf den Lehrstuhlseiten im Netz bekannt gemacht.
Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Seminarschein erworben. Mit dem Seminarschein können die Teilnehmer die häusliche Teilprüfung im Hauptstudium ablegen (Haus- oder Seminararbeit im Privatrecht nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO 2007), sofern sie zuvor die Zwischenprüfung bestanden haben. Wird die Leistung mit mindestens "gut" bewertet, ist die Promotionsvoraussetzung des § 3 Abs. 3 Nr. 1a PromO 2006 erfüllt.
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Meth/Grund B; Grundlagenschein gr.; SPB 1: ZusatzVst.; SPB 2: ZusatzVst.; SPB 3: ZusatzVst. |