Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen der Modellierung von kognitiven Fähigkeiten in technischen Systemen. Das Ziel ist einen fundierten Überblick über die Herausforderungen und Ansätze zu gewinnen. Zunächst werden grundlegende Begriffe und Konzepte erläutert. Dazu wird die Sicht und Geschichte der Kognitionswissenschaft mit ihren Einflüssen aus verschiedenen Disziplinen nachgezeichnet. Aufbauend auf dem "Mind as machine"-Paradigma, das kognitive Leistungen als Informationsverarbeitung versteht, werden die Techniken der Künstlichen Intelligenz-Forschung eingeführt. Dazu gehören verschiedene Verfahren zur Repräsentation von Wissen, zum Schlussfolgern und zum Problemlösen (z.B. logikbasierte Kalküle, graphische Ansätze, Suche, Lernen). Abschließend werden weiterführende Methoden zur Konstruktion kognitiver Systeme besprochen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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39-Inf-13 Grundlagen künstlicher Kognition | Grundlagen künstlicher Kognition I | unbenotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
39-Inf-KI Künstliche Intelligenz | Methoden der Künstlichen Intelligenz | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Informatik / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Künstliche Intelligenz | Wahlpflicht | 5. | 6 | |
Intelligente Systeme / Master | (Einschreibung bis SoSe 2012) | Grundlagen Ergänzung I | Wahlpflicht | 1. 3. | 6 | ||
Kognitive Informatik / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Künstliche Intelligenz | Pflicht | 3. | 6 | ||
Naturwissenschaftliche Informatik / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Künstliche Intelligenz | Wahlpflicht | 5. | 6 | ||
Naturwissenschaftliche Informatik / Master | (Einschreibung bis SoSe 2012) | Grundlagen Ergänzung I | Wahlpflicht | 1. 3. | 6 |