In der Vorlesung wird das Strafverfahren aus soziologischer und psychologischer Sicht betrachtet. Im ersten Teil der Veranstaltung steht die theoretische Perspektive im Vordergrund. Im zweiten Teil werden die für die rechtsberatende und rechtsprechende Berufspraxis erforderlichen Schlüsselqualifikationen (speziell: Gesprächsführung, Rhetorik, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit) an den Beispielen des Mandantenerstgesprächs, von Zeugenvernehmungen und von Plädoyers praktisch vertieft. An der Vorlesung nehmen Gastdozenten aus der Fakultät für Psychologie teil. Vorkenntnisse im Strafverfahrensrecht sind erforderlich.
Leistungskontrollen:
Alte Studienordnung: Grundlagenschein
Neue Studienordnung: Die Veranstaltung dient bei aktiver Teilnahme dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen gem. § 28 Abs. 3 der neuen Studienordnung.
Schulz von Thun, Miteinander Reden, Bd. 1, (Störungen und Klärungen), 2003
Römermann/Paulus, Schlüsselqualifikationen für Jurastudium, Examen und Beruf, 2003
Die Teilnehmer erhalten Online-Skripte.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Grundlagenschein; WFG 2 Strafrecht | Wahl | ||||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 9: Strafverf./-verteid.; Schlüsselqualifikationen | Wahlpflicht | HS | |||
Studieren ab 50 |