291200 Grundkurs Strafrecht Einführung in das Strafrecht / Allgemeiner Teil 1 (V) (WiSe 2006/2007)

Inhalt, Kommentar

Die Veranstaltung besteht aus zwei Teilen:
1. Strafrecht Einführung (Bannenberg, Barton, Harzer, Schild)
2. Strafrecht Allgemeiner Teil 1 (Schild)

Es werden eine Semesterabschlussklausur (§ 21 Abs. 2 lit. a StudPrO) und eine Hausarbeit (§ 21 Abs. 2 lit. b StudPrO) angeboten. Die Vorlesung wird durch Tutorials ergänzt, in denen die Technik der Lösung von Strafrechtsfällen geübt wird.

1. Einführung in das Strafrecht:
Wir stellen im Rahmen einer gemeinsamen Einführungsveranstaltung im ersten Semester unterschiedliche Betrachtungsweisen des Strafrechts vor. Sie dient neben der Veranstaltung Grundkurs Strafrecht: AT I der grundlegenden Vorbereitung aller strafrechtlichen Veranstaltungen in den nachfolgenden Semestern. Wir werden in jeweils 4 Wochen folgende Einheiten präsentieren: Strafverfahren (Barton), Kriminologie (Bannenberg),) und Strafrechtsphilosophie (Harzer); in der ersten Vorlesungswoche wird Prof. Wolfgang Schild eine kurze Einführung zur Strafrechtsgeschichte geben.

a) Wie jedes Recht ist auch das Strafrecht ein geschichtliches Phänomen, das in seiner geltenden und lebendigen Gestalt in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft nur wirklich begriffen werden kann, wenn man es mit anderen (zeitlich früheren) Rechts- und Lebensweltkulturen vergleicht. Vor allem die Entwicklung seit 1945 lässt sich in vielem verstehen als Reaktion auf die Barbarisierung des (Straf-) Rechts im NS-Regime. Zugleich kann und soll der geschichtliche Blick für mögliche Gefahren, die dem so entstandenen rechtsstaatlichen Strafrecht durch neuere Entwicklungen des politischen Lebens drohen, sensibilisieren. (Wolfgang Schild)

b) Das ab dem 1. Juli 2003 geltende neue DRiG regelt, dass die Inhalte des Studiums die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit zu berücksichtigen haben (§ 5 Abs. 3 DRiG). Schon im Studium ist also das wissenschaftliche Fundament für die spätere Berufstätigkeit zu legen. In der Strafrechtspflege sind dies die Berufe des Strafrichters, Staatsanwalts und Verteidigers. In einem einmonatigen Ausbildungsmodul erfolgt dementsprechend eine Einführung in die Praxis des Strafverfahrens. Dabei sollen auch die Erkenntnisse der Nachbarwissenschaften (speziell der Rechtspsychologie und Rechtssoziologie) behutsam herangezogen und die Bedeutung der nicht-dogmatischen Softskills für die Berufspraxis exemplarisch aufgezeigt werden. (Stephan Barton).

c) In dem Abschnitt "Kriminologie" werden Erscheinungsformen von Kriminalität und abweichendem Verhalten und Fragen nach den Ursachen von Kriminalität behandelt. Dabei geht es um Theorien der Kriminalitätsentstehung in Gesichte und Gegenwart, den aktuellen Wissensstand zur Kriminalitätsforschung und der Reaktion auf Kriminalität. Methoden der Erkenntnisgewinnung und die Wechselbeziehungen von Kriminologie und Strafrecht, Strafverfahrensrecht sowie anderen Bezugsdisziplinen spielen eine Rolle und werden in den (späteren) Veranstaltungen Strafrechtliche Sanktionen, Jugendstrafrecht und Strafvollzug um die rechtlichen Aspekte der spezifischen Disziplinen ergänzt. (Britta Bannenberg).

d) Der letzte Abschnitt über "Strafrechtsphilosophie" beschließt die strafrechtliche Einführungsveranstaltung. Vorgestellt wird das "rechtsstaatliche Strafrecht" als "Einheit von materieller Straftat und Strafverfahren", dessen Grundlage das Gesetzlichkeitsprinzip gem. § 1 StGB (Art. 103 Abs. 2 GG) bildet. Es werden klassische und aktuelle Konzepte über die "Legitimation des Strafens" (sog. Straftheorien) vorgestellt. Eingebunden werden ebenfalls aktuelle kriminalpolitische Problemstellungen (z.B.: Was ist "Feindstrafrecht"?; Gibt es "Straftaten" auf dem Fußballplatz?).
Gegenstände dieser Gemeinschaftsveranstaltung finden Eingang in die Klausur der Vorlesung "Grundkurs Strafrecht: Allgemeiner Teil I" von Prof. Dr. Wolfgang Schild.
Einführende Literatur: Rolf-Peter Calliess, Theorie der Strafe im demokratischen und sozialen Rechtsstaat, 1974; Wolfgang Naucke, Strafrecht - eine Einführung, 10.Aufl. (2002), insbes. §§ 1, 2 und 7; Naucke/Harzer, Rechtsphilosophische Grundbegriffe, 5.Aufl. (2005).

2. Strafrecht Allgemeiner Teil I:

Prof. Dr. Wolfgang Schild

In der Vorlesung werden die allgemeinen Lehren des Strafrechts dargestellt. Dazu
gehören insbesondere:

  • Systematik des Straftatsystems
  • Handlungslehren
  • Kausalität und objektive Zurechnung
  • Vorsatz und Irrtum
  • Rechtfertigungsgründe
  • Schuld
  • Versuch und Rücktritt
  • Täterschaft und Teilnahme
  • Unterlassungsdelikte
  • Fahrlässigkeitsdelikte
  • Konkurrenzen

Zur besseren Veranschaulichung dieser allgemeinen Lehren werden überwiegend Fälle aus dem Bereich der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte behandelt.

In den die Lehrveranstaltung begleitenden Arbeitsgemeinschaften und Tutorials werden kleinere Fälle bearbeitet und die zu ihrer Lösung erforderlichen Techniken vermittelt.

Zum Semesterabschluss wird eine Klausur angeboten; während der folgenden vorlesungsfreien Zeit besteht die Möglichkeit zur Bearbeitung einer studienbegleitenden Hausarbeit. Beide Prüfungen ermöglichen den Erwerb von Leistungsnachweisen nach der StudPrO 2003

Literatur:

Gesetzestext: StGB, Strafgesetzbuch, z.B. im Beck-dtv: 40. Auflage, München 2005 (5,00 EUR).

Lern- bzw. Lehrbuch-Literatur (Auswahl): Hillenkamp, Thomas: 32 Probleme aus dem Strafrecht, Allgemeiner Teil, 11. Auflage, Neuwied / Kriftel 2003 (15,90 EUR); Kindhäuser, Urs: Strafrecht, Allgemeiner Teil, Baden-Baden 2004 (22,- EUR); Kühl, Kristian: Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Auflage, München 2002 (35,- EUR); Otto, Harro: Grundkurs Strafrecht: Allgemeine Strafrechtslehre, 7. Auflage, 2004 (22,95 EUR); Roxin, Claus: Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd.I: Grundlagen; Der Aufbau der Verbrechenslehre, 3. Auflage, München 1997 (neu: Juli 2005); ders., Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd. II: Besondere Erscheinungsformen der Straftat, München 2003 (45,- EUR); Wessels, Johannes/Beulke, Werner: Strafrecht, Allgemeiner Teil, 34. Auflage, Heidelberg 2004 (22,00 EUR, mit CD-ROM zur höchstrichterlichen Rechtsprechung 26,50 EUR).

Weitere Literatur-Empfehlungen werden in der Lehrveranstaltung und den Arbeitsgemeinschaften / Tutorials gegeben; mit einem Bücherkauf sollte bis dahin gewartet werden.

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Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Frauenstudien (Einschreibung bis SoSe 2015) - - - - -  
Rechtswissenschaft / Bachelor (Einschreibung bis SoSe 2011) Nebenfach StrafR I Pflicht 1. 5.5 scheinfähig GS
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2009) - Modul StrafR A Pflicht 1. - GS
Studieren ab 50 - - - - - -  
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler - - - - - -  
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Dienstag, 5. Dezember 2006 
Letzte Änderung Räume:
Dienstag, 5. Dezember 2006 
Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 4
Einrichtung
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