Gegenstand dieser Vorlesung bildet das im Dritten Buch des BGB kodifizierte Sachenrecht unter Einschluss allgemeiner Prinzipien bzw. Grundsätze (Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz). Behandelt werden ferner das Fahrnis- sowie das Liegenschaftsrecht. Dies alles mag auf den ersten Blick nicht wirklich spannend klingen. Doch hinter der grauen Theorie verbergen sich Fragen aus dem praktischen Leben: Welche Rechte hat eigentlich Media-Markt, wenn Sie ein Fernsehgerät unter Eigentumsvorbehalt erwerben? Und kann der Vermieter Ihrer Studentenbude auf diesen Fernseher zugreifen, wenn Sie die Miete nicht rechtzeitig überweisen?
Literaturhinweise und Begleitmaterialien folgen in der Vorlesung.
Pflichtfach im Grundstudium nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 b) StudPrO 2003. Es besteht die Möglichkeit, eine Aufsichtsarbeit nach § 21 Abs. 2 lit. a) StudPrO 2003 zu schreiben. Voraussetzung ist nach § 21 Abs. 3 StudPrO 2003 die rechtzeitige Anmeldung beim Prüfungsausschuss, d.h. bis spätestens eine Woche vor dem Termin der Arbeit.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
---|
Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
---|
Zeige vergangene Prüfungstermine >>
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Fam/ErbR; Profil:SoziPäd | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig Voraussetzung: Privatrecht I HS |
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | Pflicht | 4. | scheinfähig GS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. 4. | scheinfähig GS |