Eingeübt wird die Technik der Fallbearbeitung, wobei von den Delikten des Besonderen Teils des StGB die Straftaten gegen das Eigentum und das Vermögen im Vordergrund stehen.
Angeboten werden Klausuren sowie eine - während der vorlesungsfreien Zeit ausgegebene - nachgelagerte Hausarbeit, die den Erwerb von Leistungsnachweisen sowohl nach der alten Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung vom 06.07.1998 als auch nach der neuen Ordnung vom 15.09.2003 ermöglichen. Studierende, die ihr Studium im WS 2003/04 oder später aufgenommen haben, können nur noch Leistungsnachweise nach neuem Recht erlangen.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung richten sich nach der jeweils einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Strafrecht (VV) | Pflicht | 4. 5. | 2 | scheinfähig HS | |
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul StrafR C | Pflicht | 5. 6. | 2 | scheinfähig HS |