Das Seminar vermittelt Kompetenzen zur adäquaten, quantitativen Operationalisierung von theoretischen Konstrukten.
Der erste Teil des Seminars wird sich mit theoretischen Überlegungen hinsichtlich unterschiedlicher Konstrukte beschäftigen: Welche theoretischen Teilaspekte beinhaltet ein theoretisches Konstrukt? Wie genau lässt sich das Konstrukt empirisch abbilden? Gibt es bestimmte Teilaspekte, die wichtiger sind als andere? Während diese Fragen eingangs allgemein diskutiert werden, sollen sie im Folgenden anhand gängiger Operationalisierungen illustiert werden. Hierbei wird ein Fokus auf die sozialwissenschaftliche Arbeitsmarktforschung gelegt (Konstrukte wie: Arbeitslosigkeit, Überqualifikation, berufliche Aufstiege, Jobautonomie, Digitalisierung, beruflicher Stress).
Der zweite Teil des Seminars wird sich dann mit den Verfahren beschäftigen, die empirischen Sozialforschern zur Verfügung stehen, um theoretische Konstrukte zu operationalisieren. Hierbei werden u.a. univariate Darstellungen auf Grundlage von Likert-Skalen, (gewichtete) additive Indizes, Operationalisierungen auf Grundlage bestimmter Grenzwerte (bspw. anhand von Standardabweichungen), aber auch komplexere Operationalisierungsstrategien wie jene mithilfe konfirmatorischer Faktorenanalysen (CFA) thematisiert. Im Rahmen dieses zweiten Teils wird jedes Verfahren anhand von Übungsaufgaben mit dem Statistikprogramm „Stata“ eingeübt.
Grundkenntnisse der quantitativen empirischen Sozialforschung (Skalenniveaus und Gütekriterien (Reliabilität, Validität und Objektivität) sowie gängige Parameter der deskriptiven Statistik (Lage-, Streuungs- und Zusammenhangsmaße)) und des Statistikprogramms 'Stata' sind höchst empfehlenswert, aber keine strikte Teilnahmevoraussetzung. Es ist im Interesse der Teilnehmenden, fehlende Kenntnisse vor der Veranstaltung selbstständig zu erarbeiten.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 10-12 | X-D2-236 | 09.10.2018 | |
wöchentlich | Di | 10-12 | X-D2-105 | 09.10.2018-29.01.2019
nicht am: 09.10.18 |
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Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.