Die Rechtssoziologie ist ein interdisziplinäres Feld, dessen Entstehung weit in die Gründungsgeschichte der Soziologie zurückreicht und das bei vielen Klassikern der Soziologie eine zentrale Rolle spielt. Dabei ist die Rechtssoziologie stets ein Feld heterogener Perspektiven und Paradigmen gewesen, auf dem sich Reflexionstheorien der Wissenschaft und des Rechts begegnen. Diese Reflexionstheorien partizipieren nicht nur am Universalismus ihres jeweiligen Funktionssystems, sie bedienen sich überdies wissenschaftlicher Formen, mit der Folge, dass in der Semantik der Wissenschaft - konkret der Rechtssoziologie - diese unterschiedlichen Universalismen aufeinander treffen. Dies macht sich seit jeher in "soziologischen" und "juristischen" Rechtssoziologien bemerkbar, die oft unvereinbar nebeneinander stehen. Aus systemtheoretischer Sicht scheinen vor diesem Hintergrund koordinierte wechselseitige Interdependenzen oder aufeinander eingespielte Irritationen zwischen den verschiedenen Rechtssoziologien schwierig zu sein. Das Seminar wird sich mit der Entstehung und der Struktur dieser unterschiedlichen rechtssoziologischen Diskurse und mit deren Verhältnis untereinander befassen und so einen systematische Einblick in die Dynamik rechtssoziologischer Positionen geben.
Sehr gute Kenntnisse der soziologischen Theorie werden vorausgesetzt.
Zur allgemeinen Vorbereitung: Buckel, Sonja; Ralph Christensen; Andreas Fischer-Lescano (Hg.): Neue Theorien des Rechts. Stuttgart: Lucius & Lucius 2006 (UTB)
Gephart, Werner: Gesellschaftstheorioe und Recht. Das Recht im soziologischen Diskurs der Moderne. Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1993.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M-Soz-M15a Rechts- und Regulierungssoziologie a | Seminar 1 | Studienleistung
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Seminar 2 | Studienleistung
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- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-M-Soz-M15b Rechts- und Regulierungssoziologie b | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Die Lektüre aller Texte ist Pflicht. Sechs schriftliche Exzerpte sind jeweils am Tag vor den betreffenden Sitzungen im Lernraum abzulegen.
Für die Modulprüfung im Modul "Rechts- und Regulierungssoziologie a/b" ist eine Hausarbeit erforderlich. Hausarbeiten müssen spätestens am 31. März 2019 (eine Woche vor Beginn des Sommersemesters) in elektronischer und schriftlicher Form abgegeben werden.
Hausarbeiten können auch während des Semesters geschrieben und im Seminar vorgestellt werden. Dadurch entfällt die "Nachbereitung" des Seminars in der vorlesungsfreien Zeit. Vorschläge werden ggf. in der ersten Sitzung diskutiert. Bei Interesse ist Kontaktaufnahme vor Semesterbeginn empfehlenswert.
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: