2. April 2025
Im Sommersemester 2025 veranstalte ich ein Zivilrechtliches Seminar mit folgenden Themen:
1. Die Haftung von Fußballvereinen im Zusammenhang mit Spielen
2. Dig. 19.1.23: Freilassung eines mit Sondergut (cum peculio) verkauften Sklaven (Platschek, SZ 141, 2024, 465 ff. gegen Ernst, SZ 139, 2022, 352 ff.)
3. Zivilrechtliche Fragen der Künstlichen Intelligenz
4. Keine Kondiktion bei nachteilsfreiem Eingriff? (Bartels, AcP 224, 2024, 1 ff.)
5. Abschied vom Vorrang der Leistungsbeziehung? (Thomale/Zimmermann, AcP 217, 2017, 246 ff.)
6. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge – eine Bestandsaufnahme
7. Mietspiegel, Mietendeckel, GEG, CO²-KostAufG – Wandlungen der Lex contractus des Wohnraummietvertrages
8. Die actio Publiciana als Vorläufer von § 1007 BGB
9. Die Gefahrtragung bei der Pacht im römischen Recht
10. Das Verbot der lex commissoria im geltenden Recht (vgl. §§ 1149, 1229 BGB)
11. Von RGZ 130, 69 ff. zu BGHZ 208, 316 – Der Menzelbilder-Fall
12. Berücksichtigung immaterieller Nachteile im römischen Recht? (Harke, SZ 138, 2021, 274 ff.)
Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 2. Semester. Eine Vorbesprechung findet statt in der ersten Sitzung am Dienstag, 15.4.2025 (!), 18-20 Uhr in S2-113/117. Interessensbekundungen für einzelne Themen sind ab sofort möglich (per E-Mail an den Unterzeichneten). Die verbindliche Übernahme eines Themas erfolgt in der Vorbesprechung. Die Teilnahme an der Vorbesprechung und an den weiteren Seminarsitzungen ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich. Das Seminar findet nicht wöchentlich statt, sondern als Blockveranstaltung gegen Ende der Vorlesungszeit (voraussichtlich Sa., 19.7.2025), ergänzt um einzelne wöchentliche Sitzungen.
Es kann ein Seminarschein erworben werden. Nach Absprache kann eine Hausarbeit im Privatrecht gem. § 24 I Nr. 2, IV StudPrO 2023 sowie eine Hausarbeit gem. § 31 II Nr. 2 StudPrO 2023 jeweils als Seminararbeit mit mündlichem Vortrag erbracht werden. Stattdessen kann durch eine Seminararbeit mit mündlichem Vortrag der Grundlagenschein gem. § 31 II Nr. 3 StudPrO 2023 erworben werden. Zusätzlich ist der Erwerb der Schlüsselqualifikation nach § 6 VI StudPrO 2023 möglich.
gez. Reichard
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 18-20 | S2-113/117 | 14.04.-18.07.2025 | |
einmalig | Fr | 10-18 | S2-113/117 | 01.08.2025 | |
einmalig | Sa | 10-18 | S2-113/117 | 02.08.2025 |
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M1NF Methoden und Grundlagen/Falllösungstraining im Privatrecht | Methoden und Grundlagen I | Studieninformation | |
Methoden und Grundlagen II | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | BürgR; Schlüsselqualifikation; GL | Wahl | 3. 4. 5. 6. 7. |