Urheberrechtliche Themen
1. Links not liked? Urheberrechtsverletzung durch links nach dem EuGH-Urteil in GS Me-dia v Sanoma Media/Playboy Enterprises u.a. (C-160/15 v. 8.9.2016)
2. Mein oder nicht mein? Weiterverkauf von Sicherungskopien gebrauchter Software nach dem EuGH-Urteil in Ranks u.a. (C-166/15 v. 12.10.2016)
3. Wer stört? Haftung für offene WLAN nach dem EuGH-Urteil in McFadden v Sony (C-484/14 v. 15.9.2016) und nationale Regelungsspielräume
4. Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet? Zur Debatte über Artikel 11 des Richt-linienvorschlags über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt v. 14.9.2015 (COM(2016) 593 fi-nal)
5. YouTube - alle gucken, keiner zahlt? Zur Debatte über den "value gap" im Internet und Ar-tikel 13 des Richtlinienvorschlags über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt v. 14.9.2015 (COM(2016) 593 final)
Vertragsrechtliche Themen
6. Ich bin dann mal weg – Datenportabilität nach dem Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte v. 9.12.2015 (COM(2015) 634 final)
7. Unterlassen von Patches und Updates nach Mangelfreiheit von digitalen Inhalten bei Ge-fahrübergang – Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte v. 9.12.2015 (COM(2015) 634 final) und die Situation de lege lata
8. VW Golf für 1,50€? Zum Vertragsschluss bei "shill bidding" bei Online-Auktionen nach BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
9. Marktplatzrecht - Zur Bedeutung von Online-Plattform-AGB für Verträge zwischen Platt-formnutzern
Das Seminar findet als Blockveranstaltung in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit statt. Durch er-folgreiche Teilnahme am Seminar (Seminararbeit und Vortrag) kann bei entsprechender, im Vorfeld zu vereinbarender Ausgestaltung der Themen 4, 5 und 8 ein großer Grundlagenschein (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 StudPrO) erworben werden; ansonsten kann bei allen Themen eine Verbuchung als Hausarbeit im Privatrecht (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO) erfolgen. Alternativ kann durch die Seminarteilnahme auch eine Schlüsselqualifikation erworben werden. Wird die Seminarleistung mit „gut“ bewertet, ist durch den zusätzlich ausgestellten Seminarschein die Promotionsvoraussetzung des § 5 Abs. 5 Nr. 1a PromO 2013 erfüllt.
Eine erste Vorbesprechung findet am Donnerstag, 20.4.2017 um 11 Uhr
s.t. in N7-100 statt. Eine unverbindliche Voranmeldung kann ab sofort im Sekretariat von Prof. Dr. Frank Weiler (Frau Hastaedt, H0-41, H-Gebäude) oder per E-Mail an Friedrich-Wenzel.Bulst@ec.europa.eu erfolgen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M51RM_ver1 Praxis des Internationalen Rechtsverkehrs | Veranstaltung I | Studieninformation | |
Veranstaltung II | Studieninformation | ||
Veranstaltung III | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 2: Wahl; EG UnternR; Meth/Grund B; Grundlagenschein gr.; Schlüsselqualifikationen | Wahlpflicht | 5. 6. 7. 8. | HS |