300409 Organisierte Geselligkeit (S) (WiSe 2010/2011)

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Organisierte Geselligkeit
Fr. 10-12 Uhr

Im Zentrum des Seminars steht die Frage, ob und wenn ja inwiefern freiwillige Vereinigungen als Form „organisierter Geselligkeit“ (Nathaus 2009) zur Abschwächung oder Verstärkung sozialer Ungleichheit beitragen (können). Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Frage, inwiefern strukturelle Spezifika freiwilliger Vereinigungen dabei eine Rolle spielen.

Im Anschluss an Simmels Überlegungen zur Soziologie der Geselligkeit (2001[1910]) postuliert Nathaus (2009), dass Geselligkeit insofern gesamtgesellschaftliche Relevanz beansprucht, als sie es durch ihren Eigenweltcharakter und ihre Unverbindlichkeit erleichtert, „soziale Kreise zu öffnen und gewissermaßen zur Probe neue Beziehungen einzugehen, die sich dann unter günstigen Umständen in der umgebenden Wirklichkeit etablieren können“ (ebd.: 15). Geselligkeit stellt nämlich Simmel (2001[1910] zufolge eine Form der Vergesellschaftung dar, in der „Reichtum und gesellschaftliche Stellung, Gelehrsamkeit und Berühmtheit, exzeptionelle Fähigkeiten und Verdienste des Individuums“ (ebd.: 181) keine Rolle zu spielen haben. „Geselligkeit“ bezeichnet ein soziales Miteinander, in dem sowohl politische also auch wirtschaftliche Eigeninteressen sowie Unterschiede des sozialen Standes und des Vermögens ausgeklammert werden. Simmel bezeichnet Geselligkeit als ein Spiel, „in dem man 'so tut', als ob alle gleich wären, und zugleich, als ob man jeden besonders ehrte“ (ebd.: 184).

In diesem Zusammenhang stellt Nathaus die Frage, ob sich freiwillige Vereinigungen als Form organisierter Geselligkeit „als 'Laboratorien' des sozialen Wandels hin zu Gleichheit, Inklusivität und Verständigung“ erweisen, „wie es die Struktur der Geselligkeit impliziert“ (ebd.: 16). Die demokratischen Entscheidungsstrukturen als Spezifikum freiwilliger Vereinigungen legen diese Vermutung nahe. Allerdings regulieren freiwillige Vereinigungen mithilfe ihrer flexiblen Ein- und Ausschlussmechanismen gezielt, wer vollgültiges Mitglied der Organisation werden kann und demnach, wer als gleichrangig zu akzeptieren ist und wer nicht. Man kann also ebenso gut behaupten, dass freiwillige Vereinigungen soziale Ungleichheiten reproduzieren oder sogar verstärken, indem sie nur bestimmten Personen auf der Grundlage spezifischer Kriterien die Mitgliedschaft ermöglichen und sie anderen verweigern, die diese Kriterien nicht erfüllen.

In eigene empirischen Studien in sogenannten Freizeit- und Geselligkeitsvereinen sollen die Studierenden der Frage auf den Grund gehen, ob und wenn ja inwiefern freiwillige Vereinigungen soziale Ungleichheit abschwächen oder verstärken. Dafür ist während des Semesters eine Feldforschungsphase vorgesehen. Anschließend werden die Studierenden ihre Ergebnisse in Form kurzer schriftlicher Forschungsberichte und einer mündlichen Präsentation im Plenum vorstellen.

Requirements for participation, required level

Teilnahmevoraussetzung sind Grundkenntnisse der Organisationssoziologie und die Bereitschaft zur Durchführung einer empirischen Fallstudie.

Bibliography

Literatur:
Nathaus, Klaus 2009: Organisierte Geselligkeit. Deutsche und britische Vereine im 19. und 20. Jahrhundert. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht
Simmel, Georg 2001[1910]: Soziologie der Geselligkeit. In: ders.: Gesamtausgabe, Bd. 12, hg. v. Rammstedt, Otthein. Frankfurt a.M.: Suhrkamp; S. 177-193
Stichweh, Rudolf 2000: Soziologie des Vereins. Strukturbildung zwischen Lokalität und Globalität. In: Brix, Emil/Richter, Rudolf (Hg.): Organisierte Privatinteressen: Vereine in Österreich; S. 19-31
Weber, Max 1988: Rede auf dem ersten Deutschen Soziologentag in Frankfurt 1910. In: ders.: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitik, hg. v. Weber, Marianne. Tübingen: Mohr; S.431-449

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Pädagogik / Erziehungswissenschaft / Diplom (Enrollment until SoSe 2008) H.S.2; H.S.3    
Soziologie / Diplom (Enrollment until SoSe 2005) 2.2.3 (DPO02) Wahl HS
Soziologie / Master (Enrollment until SoSe 2012) Modul 2.2 Wahl 3 (bei Einzelleistung 3 LP zusätzlich)  

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