Mit der Machtübergabe an die Nationalsozialisten war die Verfassungsfrage nach verbreiteter Auffassung vorerst „erledigt“ (Ernst Forsthoff). Umso größeres Interesse galt der Frage, wie die oft noch kaiserzeitlichen Traditionen verpflichteten Verwaltungsapparate in den Dienst des neuen Führerstaats gestellt werden konnten. Der Umbau der staatlichen Verwaltung zum Herrschaftsinstrument der Nationalsozialisten erfolgte nicht ohne harte Auseinandersetzungen über die Rolle des Staates im Verhältnis zur Partei und über die Bindungskraft des (Verwaltungs-)Rechts im Verhältnis zum Führerwillen. Die Vorbereitung auf den Weltkrieg und die bald immer radikalere Ausgrenzungs- und Vernichtungspolitik forderten zudem ganz neue Verwaltungstechniken.
Das Seminar untersucht die Rolle der Verwaltung und des Verwaltungsrechts im nationalsozialistischen Herrschaftssystem: Wie reagierte die Verwaltung auf den nationalsozialistischen Einfluss? Setzte sie, wie nach dem Zweiten Weltkrieg lange behauptet, in ihrem Beharren auf Rechtsförmigkeit der nationalsozialistischen Politik Grenzen? Oder stellte sie gerade durch das Festhalten an tradierten Formen den Machthabern ein einzigartig effektives Instrument zur Verfügung? Wie veränderte sich die Auffassung vom öffentlichen Dienst? Welche Folgerungen zog die Verwaltungsrechtswissenschaft aus diesen Entwicklungen? Besonderes Augenmerk gilt im Seminar den zeitgenössischen Darstellungen aus der Rechts- und Verwaltungswissenschaft sowie den Erkenntnissen der neusten verwaltungsgeschichtlichen Forschung.
Achtung: Zum Seminar findet eine Vorbesprechung am 23. Januar 2024 um 14:30 Uhr im Raum UHG-N4-110 statt. Im Lernraum finden Sie eine vorläufige Themenliste zum Seminar. Bitte machen Sie sich mit dieser Themenliste bereits vor der Vorbesprechung vertraut. In der Vorbesprechung werden vertiefende Hinweise zur Literatur gegeben. Eine Teilnahme an der Vorbesprechung ist verpflichtend; nur dort ist eine Anmeldung zum Seminar möglich.
Zur Einführung:
• Arnold Köttgen, Vom Deutschen Staatsleben, JöR Bd. 24, 1937, S. 1-165;
• Michael Stolleis, Geschichte des Öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. III, 1999, S. 351-380.
• Zur Vertiefung: Kurt Jeserich u.a. (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. IV, 1985.
Weitere Literaturhinweise finden sich im Lernraum zur Veranstaltung
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M1NF Methoden und Grundlagen/Falllösungstraining im Privatrecht | Methoden und Grundlagen I | Studieninformation | |
Methoden und Grundlagen II | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | GL | Wahl | 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. |
Im Rahmen des Seminars können Seminarscheine zum Zwecke des Zugangs zur Promotion erworben werden. Der Seminarschein setzt ein schriftliches Referat, dessen mündliche Präsentation in der Seminarsitzung sowie die Teilnahme an den Diskussionen der übrigen Arbeiten voraus.
Das Seminar findet als Blockveranstaltung nach Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2024 statt. Termin und Ort werden noch bekanntgegeben.
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: