Das Seminar vermittelt medienübergreifend mit den Schwerpunkten Fernsehen, Hörfunk und Internet theoretisch relevantes Wissen zu informierenden, meinungsäußernden und erzählenden Darstellungsformen. Zum praktischen Teil des Seminars gehören mehrere Textübungen, die Analyse verschiedener Formate, der Blick auf unterschiedliche Zielgruppen sowie Übungen zu möglichen Umsetzungen journalistischer Themen.
Während der vierwöchigen Phase zwischen dem dritten und dem letzten Blocktermin erarbeiten die TeilnehmerInnen einen eigenen Beitrag. Damit sollen sie die Möglichkeit erhalten, eigene journalistische Interessen zu konkretisieren, eventuell erste Arbeitsproben zu erstellen und ggf. Kontakte zu Redaktionen zu knüpfen. Es wird erwartet, dass die angemeldeten Studierenden an allen vier Blocktagen teilnehmen.
Das Seminar ist teilnehmerbegrenzt. Aufgenommen werden können nur Studierende, die sich verbindlich per Mail angemeldet haben bei lars.faulenbach@arcor.de . Zusätzlich ist es unbedingt notwendig, sich im eKVV einzutragen, damit die TeilnehmerInnen-Daten korrekt ans Prüfungsamt übermittelt werden können.
Das Seminar findet zu folgenden Terminen als Blockveranstaltung statt:
(voraussichtlich Februar / März 2015)
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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23-MeWi-HM5 Praxis-Umgang mit Medien | Lehrveranstaltung I | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Lehrveranstaltung II | Studienleistung
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Studieninformation | |
Lehrveranstaltung III | Studienleistung
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Studieninformation | |
Lehrveranstaltung IV | Studienleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Medienwissenschaft, interdisziplinäre / Master | (Einschreibung bis SoSe 2014) | Hauptmodul 6 | Wahlpflicht | 3 |
Die termingerechte Erstellung von Übungstexten und/oder Reportagen in anderen Medien gehört zwingend zur ordnungsgemäßen Erbringung der Studienleistung.