Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz sieht Integrationskurse als zentrales Instrument der Integration. Die Kurse sind für Neuzuwanderer verpflichtend und bieten ihnen einen Zugang zum Erlernen der deutschen Sprache sowie zu Informationen über die Rechtsordnung, die Kultur und Geschichte in Deutschland. Das Ziel der Kurse besteht darin, den Teilnehmenden das nötige sprachliche und kulturelle Wissen zu vermitteln, damit sie ihren Alltag selbstständig bewältigen können.
Sind vorhandene Integrationsangebote ausreichend, um dieses Ziel erreichen zu können? An welche Zuwanderergruppen richten sie sich? Zu welchem Zeitpunkt des Aufenthalts können welche Integrationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden? Diesen und anderen Fragen widmet sich das Seminar.
In den ersten Sitzungen wird ein historischer Überblick über die Migrationsbewegungen in Deutschland erarbeitet und aktuelle Gesetzeslage für die Einwanderung und Integration besprochen. Die Integrationsmaßnahmen sowie ihre Durchführungsbestimmungen und Verordnungen in anderen Einwanderungsländern bieten dabei eine Vergleichsfolie.
Des Weiteren liegt der Fokus auf organisatorischen Rahmenbedingungen der Integrationskurse, pädagogischer Konzeption, inhaltlichen Aspekten und ihrer Gewichtung, methodischem Vorgehen. Durch das Seminar wird auch ein Einblick in die Unterrichts- und Organisationspraxis einer Sprachschule gewährt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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23-DAF-M6a_b Sprache und Kultur im Kontext von Politik und Gesellschaft | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: