Ziel der Lehrveranstaltung ist die Vorstellung und Diskussion einzelner Probleme der besonders bedeutsamen Tatbestände des Besonderen Teils des StGB. Dafür findet eine Auswahl konkreter Tatbestände und Probleme des Besonderen Teils statt, die ausführlich besprochen und einer Lösung zugeführt werden (siehe unten). Aktuelle Streit- und Forschungsfragen werden in die Veranstaltung einbezogen; die Rechtsprechung des BGH wird dabei kritisch gewürdigt. Gleichzeitig werden strafprozessuale Aspekte aufgegriffen sowie die Rechtsfolgen einer Straftat besprochen.
Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird die Teilnahme an der Lehrveranstaltung des 1. Semesters des Moduls 29 (Grundlagen und Allgemeiner Teil) vorausgesetzt.
Lerninhalte – Besonderer Teil des StGB
Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB)
Straftaten gegen das Leben (§§ 211 ff. StGB)
Ausgewählte Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Freiheitsberaubung, § 239 StGB; Nötigung, § 240 StGB; Beleidigung, §§ 185 ff. StGB)
Diebstahl und Qualifikationen (§§ 242 ff. StGB, Betrug (§ 263 StGB), Raub und Qualifikationen, §§ 249 ff. StGB)
Straßenverkehrsdelikte (§§ 315c, 316 StGB; § 142 StGB).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Klausurtermin |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M20NF Strafrecht I | Strafrecht für das BA-Nebenfach II (Besonderer Teil) | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | StrafR I | Pflicht | 2. | 3 | scheinfähig GS |