FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 02.03.2015, 17.08.2015 und Berichtigungen vom 17.11.2014 und 01.12.2015
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Bioinformatik und Genomforschung vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 02.03.2015, 17.08.2015 und Berichtigungen vom 17.11.2014 und 01.12.2015.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/2013 und bis einschließlich Sommersemester 2016 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Bioinformatik und Genomforschung an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2018 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2018/2019 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016 mit Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018 und 04.06.2020.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 30.09.2016 mit Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018 und 04.06.2020 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Bioinformatik und Genomforschung umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Bioinformatik und Genomforschung
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot