FsB vom 04.06.2018 mit Änderungen vom 15.02.2019 und 15.12.2021
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Germanistik vom 15.12.2021.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2018/19 und bis einschließlich Wintersemester 2021/22 für einen Master of Education Studiengang mit dem Fach Germanistik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2024 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2024/25 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.12.2021.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.12.2021 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Fortsetzung Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) Germanistik umfasst 20 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Germanistik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot
Praxissemester
Das "Praxissemester" ist ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
Direkt zur Übersicht der Studiengangsvarianten.
Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ebenfalls ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
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Qualitätsbericht Master of Education (GymGe)
Qualitätsbericht für den Kombi-Master Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen