Jedes Sommersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Ziel des Moduls ist die Aneignung von Kenntnissen über pädagogische Methoden, Strategien und Technologien zur Förderung, besonders hinsichtlich des Unterrichtens und individuellen Förderns im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung.
Im Element 1 "Methoden der individuellen Förderung" werden theoriebasierte Konzepte der Entwicklung und Entstehung sozialer und emotionaler Problemlagen thematisiert. Psychologische und sonderpädagogische Konzepte der Entwicklungsförderung, des Erziehens und Unterrichtens sowie der pädagogisch-psychologisch begründeten Intervention in heterogenen Lerngruppen und bei förderschwerpunktspezifischen Notwendigkeiten werden vermittelt und diskutiert.
Im Element 2 "Unterrichten als Beziehungsgestaltung" werden pädagogische Konzepte, Methoden und Strategien thematisiert, die eine erfolgreiche und effektive Unterrichtsgestaltung und individuelle Förderung bei Verhaltensauffälligkeiten ermöglichen. Didaktische Modelle und Unterrichtsorganisation werden theoretisch eingeordnet und kritisch diskutiert. Maßnahmen des Klassenmanagements werden vorgestellt, Konzepte der unterrichtsintegrierten wie auch der außerunterrichtlichen Förderung werden aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven beleuchtet und auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten befragt.
Im Element 3 "Medizinische und psychologische Perspektiven" werden medizinische, neurologische, psychologische und sozial verursachte Syndrome aufgezeigt und differenziert diskutiert. Dazu gehören auch Folgen traumatischer Erfahrungen sowie suchtspezifische Aspekte, die das emotionale und soziale Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen beeinflussen. Möglichkeiten der Prävention und Intervention werden aus der Perspektive der Bezugswissenschaften Medizin und Psychologie in diesem Element thematisiert.
Kenntnisse über Grundlagen emotionaler und sozialer Entwicklung.
—
Es müssen alle drei Veranstaltungen E1, E2 und E3 studiert werden. Es müssen zwei Studienleistungen und eine Prüfung erbracht werden. In der Veranstaltung, in der die Prüfung abgelegt wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.
Modulstruktur: 2 SL, 1 bPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
---|---|---|
Lehrende der Veranstaltung
E1: Methoden der individuellen Förderung
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge von höchstens 20 Minuten verlangt werden. In dem Element, in dem die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden. |
siehe oben |
siehe oben
|
Lehrende der Veranstaltung
E2: Unterrichten als Beziehungsgestaltung
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge von höchstens 20 Minuten verlangt werden. In dem Element, in dem die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden. |
siehe oben |
siehe oben
|
Lehrende der Veranstaltung
E3: Medizinische und psychologische Perspektiven
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge von höchstens 20 Minuten verlangt werden. In dem Element, in dem die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden. |
siehe oben |
siehe oben
|
Die Modulprüfung in Form einer mündlichen Prüfung oder elektronische mündliche Prüfung auf Distanz im Umfang von 20 Minuten wird in einem der drei Elemente nach Wahl abgelegt.
Die Modulprüfung in Form einer mündlichen Prüfung oder elektronische mündliche Prüfung auf Distanz im Umfang von 20 Minuten wird in einem der drei Elemente nach Wahl abgelegt.
Die Modulprüfung in Form einer mündlichen Prüfung oder elektronische mündliche Prüfung auf Distanz im Umfang von 20 Minuten wird in einem der drei Elemente nach Wahl abgelegt.
Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|---|
Erziehungswissenschaft Integrierte Sonderpädagogik mit dem Berufsziel Lehramt für sonderpädagogische Förderung / Master of Education [FsB vom 31.07.2015 mit Änderung vom 02.10.2017] | Erziehungswissenschaft Integrierte Sonderpädagogik mit dem Berufsziel Lehramt für sonderpädagogische Förderung | Grundschule | 3. o. 4. | ein Semester | Pflicht |
Erziehungswissenschaft Integrierte Sonderpädagogik mit dem Berufsziel Lehramt für sonderpädagogische Förderung / Master of Education [FsB vom 31.07.2015 mit Änderung vom 02.10.2017] | Erziehungswissenschaft Integrierte Sonderpädagogik mit dem Berufsziel Lehramt für sonderpädagogische Förderung | Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule | 3. o. 4. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.