Module 30-M7 Bachelor's Thesis

Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Every semester

Credit points and duration

10 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Die Abschlussarbeit bildet mit 10 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Außerhalb eines Projektverbandes, wie er in anderen Modulen bestand, werden nun Erfahrungen gemacht mit der Organisation einer größeren Einzelarbeit. Die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden werden dabei durch Kolloquien und Beratung durch Lehrende/Betreuer gefördert.

Content of teaching

Das Abschlussmodul besteht aus der Bachelorarbeit.
Der Besuch des Kolloquiums ist nicht verbindlich, wird aber dringend empfohlen. Das Kolloquium kann der Analyse von allgemeinen Problemen bei der Bearbeitung der BA-Arbeit, der Diskussion von Zwischenständen der Arbeit, der Diskussion und Lösung von Problemen der Datenbeschaffung u.Ä. dienen. Die Veranstaltung dient nicht dem Ersatz der Gespräche und Diskussionen mit den Betreuerinnen und Betreuern der Arbeit.

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung und kann zu jedem Thema geschrieben werden, das sich inhaltlich einem der Module des BA-Sozialwissenschaften zuordnen lässt (sowohl den Modulen der fachlichen Basis als auch den Profilmodulen). Sie wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Soziologie ausgegeben und von dieser und einer weiteren prüfungsberechtigten Person bewertet. Der oder die Studierende kann Vorschläge für das Thema und die weitere prüfende Person machen. Eine/r der beiden Prüfer/innen muss Professor/in sein. Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen und der Umfang soll ca. 30 Seiten betragen. Alle Arbeitsbereiche der Fakultät für Soziologie bieten studienjährlich ein Abschlusskolloquium an.

Recommended previous knowledge

Die Module des 1.-4. Semesters sollten abgeschlossen sein.

Necessary requirements

Explanation regarding the elements of the module

Der Besuch eines Kolloquiums wird dringend nahegelegt.

Module structure: 1 bPr 1

Courses

Kolloquium
Type colloquium
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 0 h (0 + 0)
LP -

Der Besuch des Kolloquiums ist nicht verbindlich wird aber dringend empfohlen.


Examinations

bachelor's thesis
Allocated examiner The appointment of the examiners takes place at the time of registration of the thesis as described in § 15 paragraph 2 of the examination regulations
Weighting 1
Workload 300h
LP2 10

Die Bearbeitungszeit in Vollzeit beträgt 8 Wochen. Umfang der Arbeit, ca. 30 Seiten.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben.
Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden und dort fristgerecht abzugeben.
Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Version Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Social Sciences / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] Major Subject (Academic) 6. one semester Obli­gation
Social Sciences / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] Major Subject (Advanced Secondary and Comprehensive Schools ('Gymnasium' and 'Gesamtschule')) 6. one semester Obli­gation
Social Sciences / Bachelor of Arts [FsB vom 05.09.2016 mit Änderung vom 15.09.2023] Subject (Secondary and Comprehensive Schools ('Haupt-', 'Real-', 'Sekundar-' and 'Gesamtschule')) 6. one semester Compul­sory optional subject
Social Sciences / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] Major Subject (Academic) 6. one semester Obli­gation
Social Sciences / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] Major Subject (Advanced Secondary and Comprehensive Schools ('Gymnasium' and 'Gesamtschule')) 6. one semester Obli­gation
Social Sciences / Bachelor of Arts [FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015] Subject (Secondary and Comprehensive Schools ('Haupt-', 'Real-', 'Sekundar-' and 'Gesamtschule')) 6. one semester Compul­sory optional subject

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.