Every semester
10 Credit points
For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.
Mit der BA-Abschlussarbeit zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, eine substanzielle philosophische Frage in Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur selbständig,
eingehend und systematisch zu erörtern. Dies umfasst unter anderem eine Literaturrecherche, die Erstellung eines Exposés und die Niederschrift samt Revision des Textes in einem vorgegebenen Zeitrahmen (6 Monate).
Zu diesem Modul gehören keine spezifischen Lehrveranstaltungen.
Mindestens ein Hauptmodul sollte erfolgreich abgeschlossen sein.
26-GM_PP(_a/_b);
26-GM_TP(_a/_b)
Module structure: 1 bPr 1
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 6 Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 10 LP (300 Stunden) möglich ist. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von ca. 10.000 Wörtern und ist in dreifacher gebundener Ausfertigung fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben.
Jede/r Studierende muss zwei Beratungstermine mit der Betreuerin/dem Betreuer der Arbeit wahrnehmen, der/die zugleich als erste/r Gutachter/in der Arbeit fungiert: Im ersten Beratungsgespräch verständigen sich Studierende/r und Betreuer/in auf die Thematik der Bachelorarbeit; außerdem legt die/der Studierende einen Arbeitsplan vor, der mit der Betreuerin/dem Betreuer abgestimmt wird. Ein/e zweite/r Gutachter/in wird durch das Studiendekanat bestimmt, das hierbei auf Vorschläge des/der Studierenden Rücksicht nimmt. Die Arbeit wird mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Prüfungsamt angemeldet und der Ausgabezeitpunkt aktenkundig gemacht. Mit dem Tag der Vereinbarung von Studierende/r und Betreuer/in beginnt die Bearbeitungszeit. Im zweiten Beratungsgespräch verschafft sich die Betreuerin/der Betreuer einen Überblick über den Arbeitsstand und regt ggf. gemeinsam mit der/dem Studierenden eine Eingrenzung des Themas der Arbeit an.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung.
Degree programme | Version | Recommended start 3 | Duration | Mandatory option 4 |
---|---|---|---|---|
Philosophy / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2012 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderungen vom 05.09.2016, 15.07.2019 und 01.08.2023] | Major Subject (Academic) | 6. | one semester | Obligation |
Philosophy / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2012 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderungen vom 05.09.2016, 15.07.2019 und 01.08.2023] | Major Subject (Advanced Secondary and Comprehensive Schools ('Gymnasium' and 'Gesamtschule')) | 6. | one semester | Obligation |
Philosophy / Bachelor of Arts [FsB vom 02.05.2012 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderungen vom 05.09.2016, 15.07.2019 und 01.08.2023] | Subject (Secondary and Comprehensive Schools ('Haupt-', 'Real-', 'Sekundar-' and 'Gesamtschule')) | 6. | one semester | Compulsory optional subject |
The system can perform an automatic check for completeness for this module.