Module 30-M-PW-MA2 Final Module Master- Profile Public Sphere, Media, and Political Communication

Faculty

Person responsible for module

Regular cycle (beginning)

Every semester

Credit points and duration

30 Credit points

For information on the duration of the modul, refer to the courses of study in which the module is used.

Competencies

Die Abschlussarbeit bildet mit 28 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Sie dokumentiert und fördert die schließliche Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden werden dabei durch Kolloquien und Beratung durch Lehrende/Betreuer gefördert. Die etwaige Zuordnung der Abschlussarbeit zu einem Profil des Studiengangs erfolgt durch die Wahl einer einschlägigen politikwissenschaftlichen Fragestellung in Absprache mit den Lehrenden/Betreuenden. Die Studierenden wählen in Absprache mit den Lehrenden/Betreuenden ihr Thema selber.
Das Modul befähigt zur selbstständigen Entwicklung einer politikwissenschaftlichen Fragestellung, zur Erarbeitung des wissenschaftlichen Forschungsstandes, zur Wahl angemessener Methoden, zur Durchführung der entsprechenden Forschung, zur klar strukturierten Argumentation, zur Einordnung der eigenen Arbeit in den politikwissenschaftlichen Forschungstand (wissenschaftlicher Mehrwert) und zum plausiblen Ausblick auf zukünftige Forschung.

Content of teaching

Die Master-Arbeit stellt den Abschluss des Master-Studiums dar. Das (Forschungs-)Kolloquium soll die Studierenden darin unterstützen, eine ihren Interessen adäquate Abschlussarbeit zu entwerfen und gegebenenfalls im Rahmen von empirischen Untersuchungen zu realisieren.
Die Studierenden sollen bei der Auswahl und Verwertung der einschlägigen Fachliteratur, bei der Methodenauswahl sowie im Schreib- und Präsentationsprozess kritisch begleitet werden.

Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit und einem Kolloquium. Das Kolloquium kann der Analyse von allgemeinen Problemen bei der Bearbeitung der Abschlussarbeit, der Diskussion von Zwischenständen der Arbeit, der Diskussion und Lösung von Problemen der Datenbeschaffung u.Ä. dienen. Die Veranstaltung dient nicht dem Ersatz der Beratungen mit den Betreuern der Arbeit.

Recommended previous knowledge

Necessary requirements

30-M-PW-GL und drei der vier Module 30-M-PW-M1 bis 30-M-PW-M4

Explanation regarding the elements of the module

Module structure: 1 bPr 1

Courses

Kolloquium
Type colloquium
Regular cycle WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Examinations

master's thesis
Allocated examiner The appointment of the examiners takes place at the time of registration of the thesis as described in § 15 paragraph 2 of the examination regulations
Weighting 1
Workload 840h
LP2 28

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung. Voraussetzung für die Ausgabe ist der vorherige Abschluss des Moduls 30-M-PW-GL und drei der vier Module 30-M-PW-M1 bis 30-M-PW-M4. Der Ausgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 70 Seiten. Die Arbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie einzureichen.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben.
Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden und dort fristgerecht abzugeben.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

The module is used in these degree programmes:

Degree programme Profile Recom­mended start 3 Duration Manda­tory option 4
Political Science / Master of Arts [FsB vom 15.05.2019 mit Änderung vom 01.11.2022] Public Sphere, Media, and Political Sociology 4. one semester Obli­gation

Automatic check for completeness

The system can perform an automatic check for completeness for this module.


Legend

1
The module structure displays the required number of study requirements and examinations.
2
LP is the short form for credit points.
3
The figures in this column are the specialist semesters in which it is recommended to start the module. Depending on the individual study schedule, entirely different courses of study are possible and advisable.
4
Explanations on mandatory option: "Obligation" means: This module is mandatory for the course of the studies; "Optional obligation" means: This module belongs to a number of modules available for selection under certain circumstances. This is more precisely regulated by the "Subject-related regulations" (see navigation).
5
Workload (contact time + self-study)
SL
Study requirement
Pr
Examination
bPr
Number of examinations with grades
uPr
Number of examinations without grades
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.