FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 01.04.2014, 15.10.2014, 02.03.2015 und Berichtigung vom 17.11.2014
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Intelligente Systeme vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 01.04.2014,15.10.2014, 02.03.2015 und Berichtigung vom 17.11.2014.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/2013 und bis einschließlich Sommersemester 2016 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Intelligente Systeme an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2018 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2018/2019 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 20.07.2018 mit Änderung vom 04.06.2020.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (4) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 20.07.2018 mit Änderung vom 04.06.2020 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
In diesem Studienangebot ist in Kooperation mit der Università di Bologna (Italien) ein internationaler Doppelabschluss möglich. Nähere Informationen und Beratung hierzu erhalten Sie in der Technischen Fakultät und auf der Informationsseite zu den Double Degree Programmen des International Office der Universität Bielefeld.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Intelligente Systeme umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Intelligente Systeme
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot