FsB vom 01.06.2022
Ästhetische Bildung spielt nicht nur in der allgemeinbildenden Schule eine bedeutende Rolle, sondern in besonderem Maße auch in bildungsaffinen Berufsfeldern wie der außerschulischen Bildung in Musik- und Kunstschulen, in der Erwachsenenbildung, in Verlagen, in bildungsbezogenen Forschungseinrichtungen oder im Museumsbereich. Der fachwissenschaftliche Studiengang Ästhetische Bildung richtet sich besonders an Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften. Bei der Bewerbung (Eignungsfeststellung) entscheiden sich Studierende zwischen einem Profil Kunst oder einem Profil Musik.
Das Kleine Nebenfach bietet Studierenden die Möglichkeit, kunst- oder musikspezifische Kompetenzen in den Bereichen Ästhetische Bildung, Theorie der Künste sowie Künstlerische oder Musikalische Praxis aufzubauen und zu erweitern. Dabei gewinnen sie individuelle Perspektiven auf Theorien und Praxen ästhetischer Bildungsprozesse, die durch kunst- oder musikwissenschaftliche Inhalte und Aspekte außerschulischer Kulturvermittlung erweitert werden.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium Kleines Nebenfach (fw) Ästhetische Bildung umfasst 30 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten sowie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Zum Bachelorstudium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügt.
Bitte beachten Sie, dass für dieses Fach zudem weitere Zugangsvoraussetzungen gelten:
Voraussetzung für die Einschreibung ist der Nachweis der musikalischen oder künstlerischen Eignung, die der Feststellung dient, ob ein*e Bewerber*in die Anforderungen erfüllt, die das Erreichen des Studienzieles erwarten lässt (Eignungsfeststellungsverfahren). Die Eignungsfeststellung erfolgt entweder für das beabsichtigte Profil "Kunst" oder "Musik".
Nähere Informationen zu den einzelnen Prüfungsbestandteilen, zum Verfahren und zu Terminen
Bitte lesen Sie darüber hinaus in jedem Fall die Fächerspezifischen Bestimmungen, die maßgeblich für alle geltenden Regelungen sind.
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Die Studienplätze für dieses Studienangebot unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben. Im Anschluss daran können Sie jedoch direkt im Bewerbungs- und Statusportal den Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
Zum Bewerbungsportal
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Dieses Fach ist im Kombi-Bachelor mit folgenden Fächern kombinierbar:
Internetseiten des Faches Ästhetische Bildung
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot
Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025. Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren finden Sie auf dieser Seite.
Weitere FsB Version (eingestellt)
FsB vom 28.05.2014 mit Berichtigung vom 10.01.2017
Individueller Ergänzungsbereich