Prüfungsordnung vom 15.12.2009 und Modulhandbuch (Stand 12.11.2012)
Dieser Eintrag basiert auf der Prüfungsordnung für das Fach Klinische Linguistik vom 15.12.2009.
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2009/10 und bis einschließlich Sommersemester 2021 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Klinische Linguistik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2024/25 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2025 gilt auch für diese Studierenden die Studien- und Prüfungsordnung für das Fach Klinische Linguistik / Sprachtherapie vom 01.06.2021.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (4) der Studien- und Prüfungsordnung vom 01.06.2021 nach dieser neuen Studien- und Prüfungsordnung studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neue Studien- und Prüfungsordnung ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester.
Das Studium 1-Fach (fw) Klinische Linguistik umfasst 210 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Internetseiten des Faches Klinische Linguistik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot
Individueller Ergänzungsbereich