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| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Politikwissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SS 2009) | 3.2a |
Die Anforderungen an die regelmäßige und aktive Teilnahme (nur gültig für Studienmodell 2002) sind hier erläutert. In den FsB und Modulhandbüchern finden sich Informationen, ob Studienleistungen (nur gültig für Studienmodell 2011)/Einzelleistungen/Modul(teil)prüfungen vorgesehen sind, und welche Anforderungen hierfür bestehen.
Dieser Kurs bietet eine Einführung in das Völkerrecht für Politikwissenschaftler und gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil (SS 08) geht es um die Vermittlung der theoretischen und empirischen Grundlagen des Völkerrechts. Hier steht vor allem die Frage nach der Rolle der Souveränität im klassischen Völkerrecht im Mittelpunkt. Am Ende des ersten Teils sollen die Teilnehmer in der Lage sein, unterschiedliche Argumentationsformen innerhalb des Völkerrechts wieder zu erkennen. Für die Analyse von Argumentationen und deren politische Dimension wird vor allem der Irakkrieg als Beispiel dienen.
Im zweiten Teil (WS 08/09) geht der Kurs dann der Frage nach dem Wandel von Staatlichkeit im Völkerrecht nach. Hier wird die Frage verfolgt, in wie weit Globalisierungsprozesse zu kategorialen Verschiebungen innerhalb des Völkerrechts führen.
Beide Kurse zusammen bilden das Modul 'Recht und Politik' in erweiterter Form ab.
Ablaufplan:
A) Geschichtlicher Überblick: Der Staat und die Kategorien des Völkerrechts
1. Naturrecht und die Westfälische Ordnung 1648;
2. Positivierung des Rechts im 19. Jahrhundert
3. Der Pragmatismus der New Haven School
4. Liberale Ansätze seit 1960
5. Neue Ansätze: Postmoderne und Critical Legal Studies Movement
B) Allg. Völkerrecht: Der Staat im Völkerrecht
1. Rechtsquellen und Souveränität (West Sahara Case)
2. Jurisdiktion
3. Attribution
4. Staatenverantwortlichkeit
a. Ius cogens
b. Völkerrecht der Individuen
C) Das Recht der Koexistenz und der Kooperation
1. Kooperationsrecht;
2. Das Seerecht
3. Menschenrechte
4. Umwelt
D) Das Recht zum Krieg und das Recht im Krieg: Irak und Terrorismus
1. Das Recht zum Krieg : Art 2 (7) und Art (51)
2. Das Recht im Krieg: humanitäres Völkerrecht
3. Friedliche Streitbeilegung
4. Strafvölkerrecht
keine
Bei dieser Veranstaltung existiert ein entsprechendes Kursangebot im Stud.IP System der Bibliothek. Auch dort können Lehrende Materialien zu Lehrveranstaltungen ablegen.
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