Das Seminar kann auch mit Sanierungsrecht bezeichnet werden. Sanierungsrecht ist keine abgeschlossene Disziplin. Es ist ein fächerübergreifendes Modul. Es geht um die Rettung von angeschlagenen Unternehmen, die mit ihrem Kernprodukt oder ihrer Dienstleistung nicht mehr den Ertrag erzielen, der unter den gegebenen Voraussetzungen eine langfristige Fortführung erwarten lassen. Es besteht daher die konkrete Entscheidungssituation der Betriebseinstellung und Liquidation auf der einen Seite sowie der Fortführung mit neuem Investor und frischem Geld und Ideen unter angepassten bis hin zu stark veränderten Bedingungen auf der anderen Seite. Es fragt sich, wer dazu den Anstoß gibt. Liegen die Kraft und der Anschub noch bei den bisherigen Entscheidungsträgern des Unternehmens oder kommt der Impuls von außen?
Die Veranstaltung wendet sich an fortgerückte Studenten mit vertieften Kenntnissen im Insolvenzrecht und einer hohen Aufgeschlossenheit für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Es wird neben der Darstellung der besonderen Instrumentarien durch praxisnahe Fallgestaltungen dieses Sondergebiet der Insolvenzverwaltung durch einen auf diesem Gebiet höchst erfahrenen Insolvenzverwalter erläutert. Es wird ein umfangreiches Skript und ergänzendes Anschauungsmaterial zum Selbststudium und Vorabinformation angeboten. Neben dem Vortrag des Veranstalters ist eine aktive Teilnahme wünschenswert.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 2: ZusatzVst. | Wahl | 7. | HS |