Dieser Verteiler erreicht alle Studierenden einer bestimmten Gruppe von Studiengängen. Im Gegensatz zu den meisten anderen BIS E-Mailverteilern werden hier auch Studierende beschickt, die ihre E-Mailadresse nicht im eKVV eingetragen haben: Bei diesen Studierenden wird die Rechenzentrumsadresse verwendet.
Auch Gastbenutzer können erreicht werden, wenn diese sich einen der betroffenen Studiengänge im eKVV selbst zugeordnet haben.
Diese Art von Verteiler bietet sich an, falls regelmäßig eine bestimmte Gruppe von Studiengängen mit identischen Informationen beschickt werden muss und die Verwendung der Verteiler für einzelne Studiengänge daher zu aufwendig und fehlerträchtig ist.
Die Studiengangsgruppen müssen durch das BIS eingerichtet werden.
Alle Mitarbeiter*innen der Hochschule. Genauer gesagt können die Verteiler von allen E-Mailadressen beschickt werden, die im Personen- und Einrichtungsverzeichnis eingetragen sind.
Bitte beachten Sie, dass alle an BIS E-Mailverteiler geschickten E-Mails jeweils freigeschaltet werden müssen.
Die Freigabe von an die Verteiler geschickten E-Mails erfolgt immer über eine Moderation und nicht durch die Absender selbst. Angestrebt wird hier, dass jede Fakultät 2 Moderatorinnen/Moderatoren benennt, die dann die einzelnen E-Mails jeweils freigeben. Um die Moderation eines Verteilers zu übernehmen müssen Sie uns einen entsprechenden Antrag schicken.
Sie können z. Z. noch nicht öffentlich sehen, wie die Moderation bei einem bestimmten Verteiler erfolgt. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an den BIS Kontakt.
Weitere allgemeine Hinweise zur Freigabe finden sie hier.
Die Adressen der Verteiler sind z. Z. noch nicht öffentlich sichtbar, können aber in dem eKVV Eingabeseiten (z. B. Meine Veranstaltungen) gefunden werden. Dazu müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
Die Archivierungsoption bei der Freigabe kann bei diesen Verteilern genutzt werden, da durch die Archivierung der E-Mailinhalt in den eKVV Newsbereichen der Studiengänge dokumentiert wird und für einen Monat sichtbar bleibt. Dies gilt allerdings nur für die Studiengänge im alten Studienmodell, bei Studienangeboten im neuen Modell spielt die Archivierungsoption keine Rolle.