FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Kunst und Musik vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2014/2015 und bis einschließlich Sommersemester 2021 für einen Master of Education Studiengang mit dem Fach Kunst und Musik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2023/2024 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2024 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen des Faches Kunst bzw. des Faches Musik vom 01.07.2021.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß den Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen der Fächer Kunst bzw. Musik vom 01.07.2021 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Fortsetzung Fach (Grundschule) Musik umfasst 15 Leistungspunkte.
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot
Weitere FsB Versionen
Kunst
FsB vom 01.07.2021 mit Berichtigung vom 01.10.2021 (Aktuelle FsB Version)
Praxissemester
Das "Praxissemester" ist ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
Direkt zur Übersicht der Studiengangsvarianten.
Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ebenfalls ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
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Qualitätsbericht Master of Education (G)
Qualitätsbericht für den Kombi-Master Lehramt Grundschulen