Musik (Kunst und Musik) Fortsetzung Fach (Grundschule)

FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Master of Education
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Kunst und Musik vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2014/2015 und bis einschließlich Sommersemester 2021 für einen Master of Education Studiengang mit dem Fach Kunst und Musik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2023/2024 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2024 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen des Faches Kunst bzw. des Faches Musik vom 01.07.2021.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß den Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen der Fächer Kunst bzw. Musik vom 01.07.2021 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Fortsetzung Fach (Grundschule) Musik umfasst 15 Leistungspunkte.

Weiterführende Links

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot

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