Public Health 1-Fach (fw)

FsB vom 05.03.2026 mit Berichtigung vom 15.05.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27

Profile und Module

Profil Gesundheitsverhalten und Gesundheitsverhältnisse

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
40-BPH_1 Public Health 1: Einführung 10 1. Pflicht 3 1  
40-BPH_2 Methoden 1: Einführung 10 1. Pflicht 3   1
40-BPH_3 Einführung Profile 10 1. Pflicht 2 1  
40-BPH_4 Kompetenzen und Fertigkeiten Studium und Arbeitsmarkt 10 1. Pflicht 2   1
40-BPH_5 Public Health 2: Individuum, Gesellschaft, System 10 2. Pflicht 3 1  
40-BPH_6 Methoden 2: Daten und Methoden 10 2. Pflicht 2 1  
40-BPH_7 Public Health 3: Forschung im Wandel 10 3. Pflicht 3 1  
40-BPH_8 Methoden 3: Empirische Methoden 10 3. Pflicht 3 1  
40-BPH_9 Orientierung Profile 10 3. Pflicht 2    
40-BPH_20.1 Prävention und Gesundheitsförderung 10 4. Pflicht 1 1  
40-BPH_20.2 Soziale und gesundheitliche Ungleichheit 10 4. Pflicht 1 1  
40-BPH_20.3 Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring 10 4. Pflicht 1 1  
40-BPH_30 Praxisphase 20 5. Pflicht 1   1
40-BPH_BA Bachelorarbeit 10 6. Pflicht   1  
Zusätzlich sind 30 LP im Rahmen des Individuellen Ergänzungsbereichs zu studieren. Mindestens 20 LP müssen in Form von Modulen oder sonstigen Programmen und 10 LP können durch einzelne Veranstaltungen eingebracht werden (§ 13 BPO). Die Fächerspezifischen Bestimmungen (siehe Navigation) können abweichende Regelungen enthalten, insbesondere Bindungen in Form einer "Strukturierten Ergänzung".

Angebote im Individuellen Ergänzungsbereich >>

Profil Gesundheitskommunikation

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
40-BPH_1 Public Health 1: Einführung 10 1. Pflicht 3 1  
40-BPH_2 Methoden 1: Einführung 10 1. Pflicht 3   1
40-BPH_3 Einführung Profile 10 1. Pflicht 2 1  
40-BPH_4 Kompetenzen und Fertigkeiten Studium und Arbeitsmarkt 10 1. Pflicht 2   1
40-BPH_5 Public Health 2: Individuum, Gesellschaft, System 10 2. Pflicht 3 1  
40-BPH_6 Methoden 2: Daten und Methoden 10 2. Pflicht 2 1  
40-BPH_7 Public Health 3: Forschung im Wandel 10 3. Pflicht 3 1  
40-BPH_8 Methoden 3: Empirische Methoden 10 3. Pflicht 3 1  
40-BPH_9 Orientierung Profile 10 3. Pflicht 2    
40-BPH_21.1 Strategische Gesundheitskommunikation 10 4. Pflicht 1 1  
40-BPH_21.2 Gesundheitsbezogene Beratung 10 4. Pflicht 1 1  
40-BPH_21.3 Gesundheitsbezogene Wissenschafts- und Risikokommunikation 10 4. Pflicht 1 1  
40-BPH_30 Praxisphase 20 5. Pflicht 1   1
40-BPH_BA Bachelorarbeit 10 6. Pflicht   1  
Zusätzlich sind 30 LP im Rahmen des Individuellen Ergänzungsbereichs zu studieren. Mindestens 20 LP müssen in Form von Modulen oder sonstigen Programmen und 10 LP können durch einzelne Veranstaltungen eingebracht werden (§ 13 BPO). Die Fächerspezifischen Bestimmungen (siehe Navigation) können abweichende Regelungen enthalten, insbesondere Bindungen in Form einer "Strukturierten Ergänzung".

Angebote im Individuellen Ergänzungsbereich >>

Profil Gesundheitsversorgung und Gesundheitssystem

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
40-BPH_1 Public Health 1: Einführung 10 1. Pflicht 3 1  
40-BPH_2 Methoden 1: Einführung 10 1. Pflicht 3   1
40-BPH_3 Einführung Profile 10 1. Pflicht 2 1  
40-BPH_4 Kompetenzen und Fertigkeiten Studium und Arbeitsmarkt 10 1. Pflicht 2   1
40-BPH_5 Public Health 2: Individuum, Gesellschaft, System 10 2. Pflicht 3 1  
40-BPH_6 Methoden 2: Daten und Methoden 10 2. Pflicht 2 1  
40-BPH_7 Public Health 3: Forschung im Wandel 10 3. Pflicht 3 1  
40-BPH_8 Methoden 3: Empirische Methoden 10 3. Pflicht 3 1  
40-BPH_9 Orientierung Profile 10 3. Pflicht 2    
40-BPH_22.1 Finanzierung, Steuerung und Management im Gesundheitssystem 10 4. Pflicht 1 1  
40-BPH_22.2 Zugang, Verteilung und Qualität in der Gesundheitsversorgung 10 4. Pflicht 1 1  
40-BPH_22.3 Soziale und technische Innovationen im Gesundheitssystem 10 4. Pflicht 1 1  
40-BPH_30 Praxisphase 20 5. Pflicht 1   1
40-BPH_BA Bachelorarbeit 10 6. Pflicht   1  
Zusätzlich sind 30 LP im Rahmen des Individuellen Ergänzungsbereichs zu studieren. Mindestens 20 LP müssen in Form von Modulen oder sonstigen Programmen und 10 LP können durch einzelne Veranstaltungen eingebracht werden (§ 13 BPO). Die Fächerspezifischen Bestimmungen (siehe Navigation) können abweichende Regelungen enthalten, insbesondere Bindungen in Form einer "Strukturierten Ergänzung".

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Strukturierte Ergänzung des fw 1-Fach-Ba

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
40-BPH_40 Praktikum 10 2. o. 3. o. 4. o. 5. Pflicht 1   1
Oben genanntes Angebot wird im Rahmen der Strukturierten Ergänzung (§ 13 BPO) durchgeführt. Dieses Studienangebot soll der individuellen Profilierung dienen. Aus den Fächerspezifischen Bestimmungen (s. rechtes Menü) ergeben sich die genaue Strukturierung und die Anforderungen.

Individueller Ergänzungsbereich

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
40-BPH_41 Überfachliche Zusatzqualifikationen 10 1. o. 2. o. 3. o. 4. o. 5. o. 6. Wahl­pflicht     1

Legende

1
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
2
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
3
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
4
Anzahl Studienleistungen
5
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
6
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
k.A.
Keine Angabe