Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit Fortsetzung Fach (Grundschule)

FsB vom 01.04.2026, gültig ab Wintersemester 2029/30

Überblick

Master of Education
4 Semester
Wintersemester & Sommersemester
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Im Master of Education „Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit“ (DaZuM) werden die im Bachelor. „Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit“ (DaZuM) erworbenen Grundlagen vertieft.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Praxissemester sowie auf der Vermittlung des Deutschen als Zweitsprache für neu zugewanderte Schüler*innen. Wechselnde fachdidaktische Vertiefungsangebote sowie die Option, die Masterarbeit im Studienfach zu schreiben, ermöglichen eine individuelle Profilbildung.

Absolvent*innen des Studiengangs führen an ihren Grundschulen Sprachdiagnosen durch und unterrichten Deutsch, Mathematik und ggf. weitere Fächer sprachbildend. Darüber hinaus unterrichten sie Deutsch als Zweitsprache im Rahmen der Regelklasse oder in internationalen Vorbereitungsklassen sowie in additiven Förderkontexten. Zudem fördern die Absolvent*innen dieses Studiengangs eine Kultur der Mehrsprachigkeit an ihrer Schule, u.a. indem sie Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen in Fragen von Mehrsprachigkeit und Sprachbildung beraten.

Insgesamt befördern die Absolvent*innen so eine Entwicklung hin zu einer durchgängig sprachbildend arbeitenden und Mehrsprachigkeit fördernden Schule, die Chancengleichheit möglichst unabhängig von den sprachlichen Ausgangslagen der Schüler*innen anstrebt.

Die Lehrveranstaltungen

Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.

Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Formalia / Wichtige Informationen

Studienbeginn

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.

Das Studium Fortsetzung Fach (Grundschule) Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit umfasst 15 Leistungspunkte.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Master of Education erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nachweist. Die Anforderungen an die Qualifizierung des ersten Abschlusses richten sich nach dem angestrebten Lehramt.

Ein erster Abschluss für einen Master of Education-Studiengang mit dem Berufsziel eines Lehramtes ist grundsätzlich qualifiziert, wenn an der Universität Bielefeld der Studienabschluss im Bachelor mit einer entsprechenden Ausrichtung (Berufsziel und Fächerwahl) absolviert wurde.

Andere Abschlüsse können qualifiziert sein, wenn jeweils für das angestrebte Lehramt Leistungen nachgewiesen werden, die denen des zuvor genannten Bachelorstudienabschlusses im Wesentlichen entsprechen. Das können z.B. Abschlüsse sein mit

  1. dem Berufsziel eines anderen Lehramtes,
  2. einer anderen Fächerwahl,
  3. mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung oder
  4. einem Abschluss von einer anderen Hochschule/Universität.

Der Zugang zum Master of Education kann ggf. unter der Auflage erfolgen, Angleichungsstudien abzuschließen. Das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen wird jeweils in einem Bewerbungsverfahren überprüft.

Die genauen Regelungen zum Zugangsverfahren sind der "Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium (MPO Ed.)" (siehe Navigation) zu entnehmen.

Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ("Referendariat") sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel bereits über das Abiturzeugnis. Fragen hierzu beantwortet die Beratung in der Bielefeld School of Education (BiSEd).

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung  1

Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.

Sobald Sie positive Nachrichten im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheide), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie unbedingt die geltenden Fristen für die Bewerbung, Ein- bzw. Umschreibung. Gegebenenfalls gelten verkürzte Fristen, sofern das Praxissemester mit Vorbereitung im 1. und 2. Fachsemester studiert werden soll.

Schritt für Schritt zum Masterstudium ohne NC

Zum Bewerbungsportal

Weiterführende Links

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot

Legende

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Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus (NC) beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2026/27 und Sommersemester 2027.
Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren

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