Physik Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn mit Ba-Arbeit)

FsB vom 02.05.2014 mit Änderung vom 04.06.2018

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Master of Education
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Physik vom 02.05.2014 mit Änderung vom 04.06.2018.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2014/2015 und bis einschließlich Sommersemester 2017 für einen Master of Education Studiengang mit dem Fach Physik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2019/2020 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2020 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.09.2017 mit Änderung vom 04.06.2018.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.09.2017 mit Änderung vom 04.06.2018 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) Physik umfasst 30 Leistungspunkte.

Weiterführende Links

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Physik mit dem Studienangebot

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