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"Germanistik" / Master of Education: Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule)
FsB vom 02.05.2014 mit Berichtigung vom 04.05.2015 und Änderung vom 01.03.2018
Übergangsbestimmungen
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Germanistik vom 02.05.2014 mit Berichtigung vom 04.05.2015 und Änderung vom 01.03.2018.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2014/2015 und bis einschließlich Sommersemester 2018 für einen Master of Education Studiengang mit dem Fach Germanistik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2021 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 04.06.2018.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 04.06.2018 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Die Lehrveranstaltungen
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Formalia / Wichtige Informationen
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) Germanistik umfasst 40 Leistungspunkte.
Weiterführende Links
Internetseiten der zuständigen Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
Navigation
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Andere FsB Versionen
FsB vom 04.06.2018 (Aktuelle FsB Version)
FsB vom 02.05.2014 mit Berichtigung vom 04.05.2015 und Änderung vom 01.03.2018